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Bundesgericht tritt nicht auf Beschwerde von Nestlé ein

Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde des Nahrungsmittelkonzerns Nestlé im Mobbing-Fall gegen eine frühere Kaderfrau nicht eingetreten. Wie das Waadtländer Kantonsgericht im Januar entschied, geht die Sache zur Bemessung des Schadenersatzes an das erstinstanzliche Gericht zurück.

Das Bundesgericht ist im Ende Februar gefällten Urteil zum Schluss gekommen, dass es sich beim Entscheid der Waadtländer Vorinstanz um einen Zwischenentscheid handelt. Am Dienstag berichteten mehrere Zeitungen von Tamedia über das jüngste Urteil. Gemäss diesem muss die erste Vorinstanz zahlreiche Faktoren bei der Bemessung des von der Kaderfrau Yasmine Motarjemi geforderten Schadenersatzes abklären. Danach steht beiden Parteien der Instanzenweg wieder offen.

Der Nahrungsmittelkonzern Nestlé ist wegen Mobbings einer ehemaligen Kaderfrau verurteilt worden. Das Waadtländer Zivilberufungsgericht kam zum Schluss, dass das Unternehmen seine Mitarbeiterin nicht vor Schikane schützte und damit gegen das Arbeitsrecht verstossen hat.

Die ehemalige Verantwortliche für Lebensmittelsicherheit kämpft seit mehreren Jahren juristisch für eine Entschädigung "für das moralisches Leid, das ihr zwischen 2006 und 2010 zugefügt worden sei". In erster Instanz hatten die Gerichte 2018 bereits die Existenz von Mobbing durch einen Vorgesetzten anerkannt, aber das Unternehmen selbst entlastet. (Urteil 4A_96/2020 vom 24.02.2020)

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