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Haftungsregeln für Konzerne

Der Nationalrat berät am Mittwoch den umstrittenen Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative. Konzerne sollen zur Rechenschaft gezogen werden können, beispielsweise für Kinderarbeit auf Kakaoplantagen in Burkina Faso, verschmutzte Flüsse im Kongo oder vergiftete Bäuerinnen und Bauern auf Baumwollfeldern in Indien.

Dieser ghanaische Kakaobauer trocknet seine Kakaobohnen nach der Fermentierung. (Bilder: FiBL)

Der Nationalrat berät einmal mehr den umstrittenen Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative. Die Differenz zwischen den Räten betrifft Haftungsregeln, die der Nationalrat ins modernisierte Aktienrecht aufnehmen will. Der Ständerat will keine Haftungsregeln. Zum mittlerweile dritten Mal kommt am Mittwochnachmittag der indirekte Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative in die grosse Kammer. Deren Rechtskommission (RK) beantragt mit 14 zu 5 Stimmen bei 6 Enthaltungen, auf die Haftungsregeln nicht zu verzichten. Sie hat sie aber überarbeitet. Die Haftung der Konzerne im Ausland ist der Kern der Volksinitiative: Konzerne sollen zur Rechenschaft gezogen werden können, beispielsweise für Kinderarbeit auf Kakaoplantagen in Burkina Faso, verschmutzte Flüsse im Kongo oder vergiftete Bäuerinnen und Bauern auf Baumwollfeldern in Indien. Zwei Varianten Zur Diskussion stehen zwei Varianten für einen indirekten Gegenvorschlag, eine mit eingeschränkten und eine ohne Haftungsregeln. Die erste hatte der Nationalrat beschlossen, die zweite brachte der Bundesrat als Reaktion darauf ins Spiel. Der Ständerat hielt sich im Dezember an diese Vorschläge. Mitglieder der FDP- und der Mitte-Fraktion wollten im Nationalrat mit einem Minderheitsantrag dem Ständerat folgen. In ihren Augen kommt die Version der Mehrheit der Initiative zu nahe. Eine zweite Minderheit aus SVP-Vertretern will die Haftungsregeln ganz kippen. Im Kern sieht die Nationalratsversion vor, dass Unternehmen belangt werden können, wenn sie nicht nachweisen können, dass sie die Sorgfaltspflichten eingehalten haben. Anders als gemäss Initiativtext wären die Konzerne nur für direkt Kontrollierte, nicht aber für Lieferanten verantwortlich. Gelten soll die Regelung für Unternehmen ab einer bestimmten Grösse oder mit besonderen Risiken. Frist bald zu Ende Die Nationalratskommission will indes den Zugang zu den Gerichten einschränken. Sie schlägt neu die Einführung eines Sonderschlichtungsverfahrens vor. Dies hatte ursprünglich die Ständeratskommission in die Diskussion eingebracht. Die Frist für die Behandlung der Konzernverantwortungsinitiative läuft am kommenden 10. April aus. Soll die Möglichkeit eines bedingten Rückzugs der Initiative aufrechterhalten werden, muss der Gegenvorschlag in der laufenden Session zu Ende beraten werden.

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