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Fünf Kantone schränken Leben ein

Als fünfter Kanton schränkt nun auch Graubünden das öffentliche Leben ab Montag 12 Uhr ein. Einkaufsläden und Gastronomiebetriebe müssen geschlossen bleiben, wie die Bündner Regierung am Sonntagabend mitteilte.

Pizzalieferdienste sind erlaubt. (Bild: zVg)

Lebensmittelläden, Apotheken, Drogerien, Banken und Postschalter können demnach weiterhin offen bleiben. Die Regierung in Chur ruft die Bevölkerung auf, ihre Mobilität auf das Notwendige zu reduzieren. Zuvor hatten bereits die Kantone Tessin, Basel-Land, Jura und Neuenburg ähnliche Massnahmen ergriffen. Erlaubt sind in Graubünden weiterhin Mahlzeitenlieferungen von Restaurants, Pizzakuriere oder fliegende Verkaufsstände ohne Restauration und Verzehr vor Ort. Ebenfalls geschlossen bleiben müssen alle Warenhäuser und Detailhandelsgeschäfte mit Ausnahme von Lebensmittelläden und -abteilungen, Apotheken, Drogerien, Banken, Postschalter, Kioske und Tankstellenshops. Medizinische Therapien sind weiterhin erlaubt, Kosmetik- und Wellnessbehandlungen jedoch nicht. Ebenfalls verboten werden sämtliche religiösen Versammlungen. Hotelbetriebe können weiterhin geöffnet bleiben und ihre Hotelgäste auch bewirten. Es gelten dafür ebenfalls die verschärften Hygienebestimmungen und die Einhaltung der sozialen Distanz gemäss dem Bundesamt für Gesundheit (BAG). Es dürfen nur Gäste bewirtet werden, die im selben Hotel auch übernachten. Betriebskantinen dürfen offen bleiben, sofern sie keine externen Gäste bewirten, wie die Bündner Regierung weiter mitteilte.

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