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Ausnahmeregelung für Erntehelfer

Die Landwirtschaft hat mit den Behörden eine Lösung gefunden, damit Erntehelfer für den Gemüse- und Obstbau trotz Grenzschliessung einreisen können.

Mit den aktuell geltenden Regeln im Zusammenhang mit der Coronavirus-Krise dürfen im Prinzip nur noch Personen in die Schweiz einreisen, die eine Aufenthaltsbewilligung haben, die Einreise nur mit einem Arbeitsvertrag ist nicht mehr erlaubt. Nach Abklärungen zwischen den Branchen und den Bundesbehörden gilt eine befristete Ausnahme für die Landwirtschaft, wie der Schweizer Bauernverband in einer Mitteilung schreibt: Während acht Tagen können landwirtschaftliche Arbeitskräfte nur mit Arbeitsvertrag in die Schweiz einreisen. Die Betriebe, bei denen sie angestellt sind, müssen eine entsprechende Meldung machen. Arbeitskräfte, die danach in die Schweiz einreisen, müssen einen gültigen Arbeitsvertrag und eine Bewilligung für Kurzaufenthalte für weniger als 90 Tage haben. Die Befürchtung, dass ausländische Arbeitskräfte aus Angst vor der Corona-Situation gar nicht einreisen, ist im Moment nicht so gross. «Wir bleiben zuversichtlich, dass genügend Arbeitskräfte kommen werden», sagt Markus Waber, der Kommunikationsverantwortliche beim Verband Schweizerischer Gemüseproduzenten VSGP. Was die Importe von Gemüsen und Früchten angeht, könnte es möglicherweise zu Engpässen kommen, sagt Marc Wermelinger, Geschäftsführer des Händlerverbandes Swisscofel. Wenn in Italien oder Spanien nicht genug Erntehelfer aus Marokko oder Osteuropa vorhanden seien, weil diese nicht mehr einreisen dürften oder wollten, könne es sein, dass bei Salaten, Tomaten oder Beeren das Angebot zurückgehe. Was laut Wermelinger gut funktioniert, ist die Logistik. Es gebe keine Staus an den Grenzen, die Regeln würden eingehalten: Die Fahrer müssen in den Kabinen bleiben und dürfen nicht beim Abladen helfen. In der EU habe man zwar schon bisher einen LKW-Fahrermangel, es bleibe abzuwarten, wie es sich entwickle, sagt Wermelinger. Für den Fall, dass es in der Schweiz zu grösseren Ausfällen kommen sollte, gebe es Überlegungen, Fahrer aus dem öffentlichen Dienst, wo die Fahrpläne ausgedünnt werden, für die private Logistik mit Gütern des täglichen Grundbedarfes einzusetzen.      

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