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Corona-Virus: Keine Abstimmung am 17. Mai

Die eidgenössische Volksabstimmung vom 17. Mai findet nicht statt. Für alle hängigen eidgenössischen Volksbegehren (Volksinitiativen und fakultative Referenden) sollen die Sammel- und Behandlungsfristen während einer begrenzten Zeit stillstehen.

(Symbolbild Pixabay)

Das hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen. Die Begrenzungsinitiative der SVP, das revidierte Jagdgesetz sowie das Votum über die Kinderdrittbetreuungskosten gelangen später an die Urne. Laut dem Bundesrat könne wegen der Restriktionen zur Corona-Bekämpfung kein Abstimmungskampf stattfinden. Informations- und Publikumsveranstaltungen könnten nicht stattfinden; Parteien und andere politische Akteure müssten auf die Durchführung von Versammlungen zur Parolenfassung verzichten. Zudem beschloss die Landesregierung, für alle hängigen eidgenössischen Volksbegehren - also Volksinitiativen und fakultative Referenden - die Sammel- und Behandlungsfristen während einer begrenzten Zeit auf Eis zu legen. Der Bundesrat werde dazu eine entsprechende Verordnung beschliessen, schreibt er. Ausserdem empfiehlt der Bundesrat den Kantonen und Gemeinden ausdrücklich, Gemeindeversammlungen nur in zwingenden Fällen zu bewilligen, wie er in seiner Mitteilung schreibt.  

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