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Bund hilft der Wirtschaft mit 32 Milliarden Franken

Im Kampf gegen die Ausbreitung der Coronavirus-Pandemie hat der Bundesrat am Freitag, 20. März ein Massnahmenpaket von 32 Milliarden Franken geschnürt. Es enthält schnelle Liquiditätshilfen für die Wirtschaft. Zudem gibt es einen Zahlungsaufschub für Sozialversicherungsbeiträge.

Besonders kleine und mittlere Unternehmen verfügen wegen Nachfrageeinbruch oder Schliessung in der nächsten Zeit über wenig liquide Mittel. Die Landesregierung will ihnen mit einer Liquiditätshilfe von 20 Milliarden rasch beispringen und Härtefälle vermeiden, wie Wirtschaftsminister Guy Parmelin am Freitag vor den Bundeshausmedien sagte. Das soll eine Pleite grundsätzlich solventer Betriebe verhindern. Tempo ist alles Das System sei ganz einfach, erklärte Finanzminister Ueli Maurer: Wer als Unternehmer Geld brauche, gehe zur Bank. Innerhalb einer halben Stunde komme man zu Geld. Laufen soll das System ab Donnerstag, 26. März. Die Verordnung sei bereit. Konkret erfolgt die Unterstützung mittels unkomplizierten Überbrückungskrediten. Betroffene Unternehmen sollen rasch Kredite in einer Maximalhöhe von 10 Prozent ihres Umsatzes oder von höchstens 20 Millionen Franken erhalten. Die Banken sollen bis zu 500'000 Franken sofort auszahlen, wofür der Bund voll bürgen will. Darüber hinaus gehende Beträge will der Bund zu 85 Prozent garantieren, wobei er eine kurze Bankprüfung voraussetzt. Mit den Kreditbeträgen bis zu 500'000 Franken sollte nach Ansicht des Bundesrats 90 Prozent der von der Covid-19-Krankheit betroffenen Unternehmen im Land geholfen sein. Sozialversicherungsbeiträge stunden Der Bundesrat rechnet damit, dass über dieses Gefäss Überbrückungskredite von bis zu 20 Milliarden Franken vom Bund garantiert werden können. Den entsprechenden dringlichen Verpflichtungskredit legt die Regierung der Finanzdelegation der Eidgenössischen Räte in den nächsten Tagen vor. Die Verordnung folgt kommende Woche. Den von der Krise betroffenen Unternehmen will der Bundesrat bei den Beiträgen für die Sozialversicherungen einen vorübergehenden und zinslosen Zahlungsaufschub gewähren. Die Unternehmen haben zudem die Möglichkeit, die regelmässigen Akontobeiträge an die AHV/IV/EO/ALV anpassen zu lassen, wenn die Summe ihrer Löhne wesentlich gesunken ist. Dasselbe gilt für Selbstständige, deren Umsätze eingebrochen sind. Bund zahlt Rechnungen schnell Für Steuerzahlungen plant die Regierung einen Liquiditätspuffer und und erstreckte Zahlungsfristen ohne Verzugszins. Dazu sinkt der Zinssatz für Mehrwertsteuer, Zölle, besondere Verbrauchssteuer und Lenkungsabgaben in der Zeit vom 21. März 2020 Ende 2020 auf 0 Prozent. Für die direkte Bundessteuer wird der Verzugszins ab 1. März bis Ende Jahr ausgesetzt. Schliesslich hat die Eidgenössische Finanzverwaltung die Verwaltungseinheiten des Bundes angewiesen, Rechnungen rasch zu prüfen, so schnell wie möglich zu bezahlen und die Zahlungsfristen nicht auszunützen. Schuldnerinnen und Schuldner dürfen vom Donnerstag, 19. März, bis zum 4. April landesweit nicht betrieben werden. Den entsprechenden so genannten Rechtsstillstand im Betreibungswesen ordnete der Bundesrat am 19. März an.

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