Die Schweizer Landwirte dürfen trotz Krise weiterarbeiten, hat das BWL heute bestätigt. (Bild lid)
Das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) hat dem SBV in einem Schreiben und nach einer entsprechenden Intervention bestätigt, dass die Landwirtschaftsbetriebe für die Versorgung des Landes mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen in der aktuellen Corona-Ausnahmesituation «systemrelevant» seien, heisst es in einer Medienmitteilung des SBV. Die zur Ausübung der Arbeit erforderliche Bewegungsfreiheit sei damit gewährleistet. Dies auch, wenn der Bund die Massnahmen weiter verschärfen würde.
Der SBV begrüsst zudem den Entscheid des Bundesrats vom Mittwoch
zur Entlastung des Fleischmarktes. Weil wegen der geschlossenen Restaurants die Nachfrage nach Edelfleisch gesunken ist, spricht der Bund drei Millionen Franken, um Fleisch einzulagern.
Der Bauernverband setzt laut der Mitteilung ausserdem seine Bemühungen fort, die für die landwirtschaftliche Produktion benötigten Arbeitskräfte zu sichern, heisst es weiter. Weiter engagiere er sich gegen die Einschränkungen beim Setzlingsverkauf und das Verbot der Wochenmärkte.