16.04.2024
Bund beschliesst "green lanes" auch für Lebensmittel
Der Bund hat an bestimmten Grenzübergängen vorrangige Fahrspuren, so genannte „green lanes“ für den Gütertransport und für einzelne Berufsgruppen eingeführt.
Der Bund hat an bestimmten Grenzübergängen vorrangige Fahrspuren, so genannte „green lanes“ für den Gütertransport und für einzelne Berufsgruppen eingeführt. Güter können in Absprache mit den betreffenden Zollstellen auch ausserhalb der Abfertigungszeit veranlagt werden. Zugelassen für Import, Export und Transit sind medizinische Güter, Lebensmittel inklusive Getreide, Futter- und Düngermittel, Güter des Bereichs Mineralöl/Brennstoffe, Brief- und Paketpost gemäss Weltpostvertrag. Die Liste der Grenzübergänge mit „green lanes“ und weitere Informationen sind bei der Eidgenössischen Zollverwaltung aufgeschaltet.
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