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Mindestgrenzschutz Zucker aktuell nicht angewendet

Das Argument der Zuckerwarenhersteller, dass das Hilfspaket des Bundes in Form des Mindestgrenzschutzes Zucker für sie zu Mehrkosten geführt habe, sei falsch, schreibt der Schweizerische Verband der Zuckerrübenpflanzer (SVZ).

Dank dem Hilfspaket des Bundes hat sich die Anbaufläche für Zuckerrüben stabilisiert. (Bild lid/mg)

Gemäss Agrareinfuhrverordnung überprüft das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) die Zollansätze für Zucker monatlich und setzt sie so fest, dass die Preise für importierten Zucker den Marktpreisen in der EU entsprechen. Seit dem 1.1.2019 gilt ein Mindestzoll von 70 Fr. pro Tonne Zucker. Dieser Mindestgrenzschutz sei aber nur gerade im ersten Monat angewendet worden, schreibt der Verband Schweizer Zuckerrübenhersteller (SVZ) in seiner Mitteilung. Deshalb stimme das Arguemnt der Zuckerwarenhersteller nicht, dass der Mindestgrenzschutz für sie zu Mehrkosten geführt hätte, schreibt der SVZ. Die Schweizer Zuckerwarenhersteller hatten in ihrem Rückblick auf das Geschäftsjahr 2019 die Einführung des Mindestgrenzschutzes für Zucker als «agrarpolitisches Rohstoffpreis-Handicap für Schweizer Hersteller gegenüber der ausländischen Konkurrenz» bezeichnet. Dank dem Hilfspaket des Bundes habe die Anbaufläche für Zuckerrüben stabilisiert werden können, ohne dass der Mindestgrenzschutz für die Nahrungsmittelindustrie finanzielle Nachteile oder eine Einschränkung der Wettbewerbsfähigkeit mit sich bringe, schreibt der SVZ.

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