5

Um ohne Wartezeit zum Artikel zu gelangen, benötigen Sie ein Abonnement.

Bereits registriert oder Abonnent:in?

Login

Jetzt Abo abschliessen

Probe Abo

Kostenlos

Geniessen Sie für einen Monat kostenlos alle Vorzüge eines Premiumabos.

Premium

ab CHF 98.–/Jahr

Online

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Online-Beiträgen.

mit Papierrechnung ab 123.–

Premium Plus

ab CHF 170.–/Jahr

Online

Print

Uneingeschränkter Onlinezugang

Plus monatlich das gedruckte Magazin im Briefkasten.

mit Papierrechnung ab 195.–

So sieht der Ausstieg aus dem Lockdown aus

Der Bundesrat hat heute entschieden: Ab dem 27. April 2020 dürfen Baumärkte, Gartencenter, Blumenläden und Gärtnereien wieder öffnen. Und in den Lebensmittelläden werden die Sortimentsbeschränkungen aufgehoben.

Gärtnereien, Blumenläden und Baumärkte dürfen am 27. April wieder öffnen. (Symbolbild Pixabay)

Aufgrund der aktuellen Entwicklung und gestützt auf Empfehlungen der Wissenschaft lockert der Bundesrat ab dem 27. April 2020 die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus. In einer ersten Etappe von schrittweisen Lockerungen dürfen Baumärkte, Gartencenter, Blumenläden und Gärtnereien ihre Türen wieder öffnen, meldet das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Spitäler können zudem wieder sämtliche Eingriffe vornehmen und ambulante medizinische Praxen sowie Coiffeur-, Massage- und Kosmetikstudios ihren Betrieb wieder aufnehmen. Die Sortimentsbeschränkungen in den Lebensmittelläden werden aufgehoben. Am 11. Mai sollen die obligatorischen Schulen wieder öffnen. Am 8. Juni dann auch weiterführende Schule sowie Zoos, Bibliotheken, botanische Gärten und Museen. Die Massnahmen zum Abstandhalten und zur Hygiene bleiben weiterhin gültig. Besonders gefährdete Personen sollten weiterhin zu Hause bleiben.

Eigenwerbung Veranstaltungen Eigenwerbung Veranstaltungen

Ähnliche Beiträge

Wichtige Nachricht verpasst?

Nicht wenn Du den kostenlosen Newsletter abonniert hast.