Wer nur fürs Einkaufen ins Ausland geht, erhält gemäss Corona-Verordnung eine Busse. (Symbolbild lid)
Die Massnahmen an den Grenzen hätten sich in den letzten Wochen etabliert, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung vom Donnerstag. Die Umsetzung verlaufe grundsätzlich gut, jedoch habe die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) weiterhin eine reges grenzüberschreitendes Einkaufsverhalten festgestellt. Diese Kontrollen binden Ressourcen der EZV, die für wirksame Kontrollen der Binnengrenzen benötigt würden.
Deshalb wird die Covid-19 Verordnung 2 ergänzt: Bei der Wiedereinreise wird eine Busse von 100 Franken ausgesprochen, wenn offensichtlich ein Fall von Einkaufstourismus vorliegt und die Grenzüberschreitung einzig deswegen erfolgt ist. Damit werde nicht der Einkauf an sich sanktioniert, sondern die Behinderung der Arbeit der Grenzschutzbehörden.