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Auch Liechtenstein lockert Deklarationsregeln bei Lebensmitteln

Liechtenstein folgt dem Beispiel der Schweiz und lockert vorübergehend die Deklarationspflicht bei Lebensmitteln. Wegen der Coronakrise stimmen bei gewissen Produkten die Zutaten nicht mehr mit der mit den Angaben auf der Verpackung überein.

Wegen der Coronakrise steckt in gewissen Lebensmitteln nicht mehr, was auf der Etikette steht. (Symbolbild)

Die Coronakrise führt dazu, dass gewisse Zutaten und Verpackungsmaterialien in der Lebensmittelindustrie fehlen und ersetzt werden müssen. Deshalb stimmen die Angaben auf der Verpackung bei gewissen Lebensmitteln nicht mehr mit dem Inhalt überein. Nach geltendem Recht dürften solche Lebensmittel nicht verkauft werden. Um die Verfügbarkeit dieser Produkte zu sichern und Food Waste vorzubeugen, verabschiedete die Liechtensteiner Regierung in ihrer Sitzung vom 21. April 2020 in Anlehnung an die Schweiz eine Änderung der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung. Die Änderung ist ab sofort und während sechs Monaten gültig, wie sie in einer Mitteilung schreibt.

Mit der neuen Regelung sollen solche Abweichungen befristet toleriert werden. Bedingung ist aber, dass die betroffenen Lebensmittel mit einem roten Kleber versehen werden. Dieser muss auf eine Internetseite verweisen, auf welcher über die tatsächlichen Eigenschaften (Zusammensetzung, Herkunft der Zutaten, Herstellungsmethode) des Lebensmittels und über den Grund der Abweichung informiert wird. Im konkreten Fall werden diese provisorischen Ausnahmen nur erlaubt, wenn sie in keiner Weise die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten (z. B. bei Allergieproblemen) gefährden.

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