16.05.2022
Sortiment in Lebensmittelläden bleibt nun doch beschränkt
Das Sortiment in Lebensmittelläden bleibt nun doch eingeschränkt. Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden. Er ist damit auf seinen Entscheid von vergangener Woche zurückgekommen.
(Symbolbild Pixabay)
Gewisse Güter des täglichen Bedarfs sollten verkauft werden dürfen, sofern sie sich auf der Verkaufsfläche der Lebensmittelläden befinden. «Wir haben festgestellt, dass das zu vielen Unsicherheiten geführt und viele Fragen aufgeworfen hat», sagte Gesundheitsminister Alain Berset vor den Bundeshausmedien.
Deshalb sei der Bundesrat auf seinen Entscheid zurückgekommen. Kritisiert worden war unter anderem die Ungleichbehandlung von grossen Detailhändlern und Fachgeschäften. Die Sortimentsbeschränkung bleibt damit bis voraussichtlich am 11. Mai im Kraft. An dem Datum sollen alle Verkaufsgeschäfte wieder öffnen dürfen.
Keine Maskenpflicht Eine allgemeine Maskentragpflicht hält der Bundesrat nach wie vor für den falschen Weg, weil Masken zur Missachtung der Hygieneregeln verleiten könnten. Wichtiger sei nach wie vor, die geltenden Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Masken kämen nur ergänzend zum Einsatz.Auch in den Branchen, die demnächst wieder den Betrieb aufnehmen dürfen, sollen Masken eingesetzt werden. Die Branchenorganisationen müssen dafür Schutzkonzepte erarbeiten, der Bund gibt nur den Rahmen vor. Das Tragen einer Maske könne darin empfohlen oder vorgesehen werden, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung.
Der Bundesrat erinnerte daran, dass das Gesundheitswesen, Unternehmen und Privathaushalte Masken grundsätzlich selber beschaffen müssen. Weil diese derzeit aber sehr begehrt sind, geht auch der Bund mit dem grossen Portemonnaie auf dem Weltmarkt auf Einkaufstour. Allein für Hygienemasken für die Bevölkerung sind fast 400 Millionen Franken budgetiert.
Täglich eine Million Masken für Migros, Coop & Co.Ab nächster Woche wird die Armeeapotheke während zwei Wochen täglich eine Million Hygienemasken an Detailhändler abgeben. Diese werden sie zum Einkaufspreis abgeben. Bisher wurden 21 Millionen Stück an die Kantone verteilt. Die aktuellen Lagerbestände des Bundes umfassen 18 Millionen Hygienemasken.
Von selbst gebastelten Masken rät der Bundesrat ab. Da solche nur dort eingesetzt werden sollen, wo Abstandsregeln nicht eingehalten werden könnten, sei ein minimaler Schutz wichtig, sagte Berset.
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