23.04.2024
Kanton Freiburg will Berufsfischern rasch unter die Arme greifen
Die Freiburger Kantonsregierung hat angesichts der Corona-Krise beschlossen, die vom Parlament gewünschte dringende Finanzhilfe an die Berufsfischer rascher auszuzahlen.
(Symbolbild Pixabay)
Der Freiburger Grosse Rat wird Ende Mai erstmals wieder tagen. Bis die Änderung des Fischereigesetzes in den Rat kommt, dürfte es aber noch einige Monate dauern.
Die Gesundheitskrise rund um Covid-19 hat die bereits schwierige finanzielle Situation der Berufsfischer weiter verschärft, wie die Freiburger Direktion der Institutionen, Land- und Forstwirtschaft in einer Mitteilung vom Mittwoch schreibt. Daher hat der Staatsrat beschlossen, die Zahlung der Finanzhilfe vorzuziehen, wie die Freiburger Direktion für Institutionen, Land- und Forstwirtschaft am Mittwoch mitteilte.
Am gleichen Tag hat der Staatsrat eine Verordnung verabschiedet, die die Kriterien für die Finanzhilfe festlegen. Damit möchte die Kantonsregierung den Berufsfischern möglichst rasch helfen in einer Zeit, in der sie ihren Fang wegen der Pandemie-Massnahmen nicht mehr auf den Märkten oder an Restaurantbetreiber veräussern können. Die Verordnung tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2020 in Kraft.
Das Kantonsparlament hatte bereits 2019 seinem Willen Ausdruck verliehen, den Berufsfischern am Murten- und Neuenburgersee finanziell unter die Arme zu greifen. Ende April überwies der Staatsrat nun dem Grossen Rat die entsprechende Gesetzesänderung.
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