Ende der Übergangsfrist für die Cuchaule AOP

Vor zwei Jahren hat das Freiburger Safranbrot Cuchaule die geschützte Ursprungsbezeichnung AOP bekommen. Seit dem 3. Mai 2020 ist das Pflichtenheft nun verbindlich.

Wer das Freiburger Safranbrot Cuchaule verkaufen will, muss sich zwingend an das AOP-Pflichtenheft halten, das nach einer zweijährigen Übergangsphase seit dem 3. Mai 2020 obligatorisch ist. Das teilte die Sortenorganisation Cuchaule AOP am Donnerstag mit. Der Kanton Freiburg zählt aktuell 44 zertifizierte Unternehmen, die die Cuchaule mit dem AOP-Abzeichen produzieren. Die Zertifizierung bleibe für weitere Produzenten offen, heisst es in der Mitteilung. Nicht zertifizierte Cuchaule seien hingegen nicht mehr auf dem Markt erlaubt. Nun spielten die Kontrollbehörden  eine wichtige Rolle, um Cuchaule-Nachahmungen und andere widerrechtliche Aneignungen zu verhindern, heisst es weiter. Zufrieden zeigt sich die Sortenorganisation mit den Verkauszahlen der Freiburger Spezialität. Seit Erhalt der Ursprungsbezeichnung seien die Verkäufe stark angestiegen. Zutaten aus dem Kanton Freiburg Am 3. Mai 2018 wurde die Cuchaule in das Bundesregister der geschützten Ursprungsregister (GUB bzw. auf französisch AOP) eingetragen. Ab diesem Tag hatten die Hersteller zwei Jahre Zeit, sich den AOP-Regeln anzupassen, um dieses typische Freiburger Produkt weiterhin verkaufen zu können. Das Pflichtenheft schreibt unter anderem vor, dass die Cuchaule AOP ausschliesslich im Kanton Freiburg gebacken wird, ausserdem müssen die Zutaten Weizen, Mehl, Milch, Butter und Eier ebenfalls im Kanton produziert werden.

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