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Corona: Daten-Hinterlegung bei Restaurant-Besuchen soll freiwillig sein

Wenn am Montag weitere Geschäfte und die Restaurants wieder öffnen, tun sie es mit strengen Schutzmassnahmen. Die Abgabe von Kontaktdaten der Gäste in Restaurants soll freiwillig sein, fordert der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte.

Ab Montag dürfen Restaurants wieder öffnen. Pro Tisch dürfen aber maximal vier Gäste sitzen. (Symbolbild Pixabay)

In Detailhandelsgeschäften jeglicher Art darf sich lediglich eine Person pro zehn Quadratmeter aufhalten - inklusive Personal, wie das Bundesamt für Gesundheit im Kampf gegen die Covid-19-Pandemie festlegte. Im Geschäft sind zwei Meter Abstand einzuhalten. Darüber hinaus bieten Geschäfte am Eingang Handdesinfektionsmittel an.

Maximal zu viert an einem Tisch

Der Restaurantbesuch verläuft ab dem 11. Mai alles andere als «normal». Die Eingänge werden mit Hygienestationen bestückt. Gäste dürfen maximal zu viert oder als Familie an einem Tisch sitzen - und Sitzen ist Pflicht. Ohne Trennwände und auf den Toiletten gilt die Abstandspflicht von zwei Metern. Die Wirte müssen also Tische wegräumen und gegebenenfalls einzelne Pissoirs dem Gebrauch entziehen.

Menukarten, Tabletts und Tischgewürze werden nach jedem Gast gereinigt oder desinfiziert. Zeitungen und Zeitschriften gibt es nicht, da sie durch mehrere Hände gehen. Livemusik und Beizensport wie Darts sind verboten. Wenn in Küche oder Gastraum der Abstand bei der Arbeit nicht einzuhalten ist, empfehlen die Verbände dem Personal Hygienemasken.

Beizen: Kontaktdaten auf freiwilliger Basis Die Abgabe von Kontaktdaten für Gäste in Restaurants soll freiwillig sein. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Adrian Lobsiger sprach sich in mehreren Medien gegen einen Zwang zur Datenabgabe aus.

Das Hinterlegen von Daten sei nur freiwillig möglich, sagte Lobsiger laut Meldungen in der «Neuen Zürcher Zeitung», dem «Blick» und «Le Temps». Generelle Appelle zum Selbstschutz oder an die Solidarität seien zulässig, sofern keine Kontrollen damit verbunden seien.

Die Medienstelle des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, dass sich Lobsiger für Freiwilligkeit ausspreche, da momentan keine ausreichende gesetzliche Grundlage für ein Obligatorium vorhanden sei. Lobsiger habe gegenüber dem Bundesrat kein Vetorecht.

Er könne nicht ausschliessen, dass der Bundesrat eine solche Grundlage per Notrecht aber noch schaffen könnte, sagte Lobsiger weiter. Darüber wäre er jedoch nicht sehr glücklich. Datenschutz und Transparenz seien keine Gegensätze.

Casimir Platzer, Präsident des Dachverbandes Gastrosuisse, hatte sich in einem Gespräch mit dem Innenministerium von Bundesrat Alain Berset ebenfalls auf eine Freiwilligkeit geeinigt. Der Gast sei nicht verpflichtet, seine Kontaktdaten anzugeben.

Der Bund hatte die Datenpflicht mit dem Contact Tracing begründet, der lückenlosen Nachverfolgung von Ansteckungsketten. Was der Bund nicht bedacht hatte, war der Datenschutz.

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