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Neue Runde für Balsamico-Streit

Der deutsche Bundesgerichtshof hat den Rechtstreit zwischen dem Schutzkonsortium des «Aceto Balsamico di Modena» und dem deutschen Essighersteller Balema an das Oberlandesgericht Karlsruhe zurückverwiesen.

Die langjährige Auseinandersetzung um die Bezeichnung «Balsamico» geht in eine neue Runde. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 9. November 2016 im Verkündungstermin vom 28. Mai aufgehoben und den Fall zur neuen Verhandlung an das Gericht zurückverwiesen, wie LZ-net schreibt. Das OLG Karlsruhe hatte entschieden, dass nur die Wortfolge «Aceto Balsamico di Modena» nicht aber «Balsamico» in Alleinstellung als geografische Herkunftsangabe geschützt ist. Daraufhin hatte das Schutzkonsortium Revision zum BGH eingelegt, der den Streit dem Europäischen Gerichtshof vorlegte. Auch der EuGH kam zu dem Schluss, dass "Balsamico" nicht aus Italien stammen muss und der nicht-geografische Begriff nicht vom Schutzumfang der eingetragenen Ursprungsbezeichnung umfasst ist. Zu klären bleibt nun aber für das OLG Karlsruhe, ob die Aufmachung des Balema Produkts in irgendeiner Weise – optisch, begrifflich - eine unzulässige Anspielung auf die geschützte geografische Angabe (g.g.A) "Aceto Balsamico di Modena" ist. Die Rechtsprechung zu widerrechtlichen Anspielungen auf geschützte Ursprungsbezeichnungen ist sehr strikt.

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