5

Um ohne Wartezeit zum Artikel zu gelangen, benötigen Sie ein Abonnement.

Bereits registriert oder Abonnent:in?

Login

Jetzt Abo abschliessen

Probe Abo

Kostenlos

Geniessen Sie für einen Monat kostenlos alle Vorzüge eines Premiumabos.

Premium

ab CHF 98.–/Jahr

Online

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Online-Beiträgen.

mit Papierrechnung ab 123.–

Premium Plus

ab CHF 170.–/Jahr

Online

Print

Uneingeschränkter Onlinezugang

Plus monatlich das gedruckte Magazin im Briefkasten.

mit Papierrechnung ab 195.–

Brauerei-Verband: Die Arbeit der technischen Kommission

Die ständige Technische Kommission (TK) des Schweizer Brauerei-Verbandes (SBV) besteht aus Experten der Brauereibranche und behandelt Fragen aus dem technischen, wissenschaftlichen sowie lebensmittelrechtlichen Bereich.

Brauanlagen in der Brauerei Falken. (Bild zvg)

Ein frisches, feines Bier gehört in ein sauberes Glas. Der Gläserreinigung ist deshalb höchste Aufmerksamkeit zu schenken. Denn diese fördert nicht nur den Genuss, sondern verhindert auch die Übertragung aller Art von Keimen. Die technische Kommission (TK) des Schweizer Brauerei-Verbandes (SBV) hat sich im Vorfeld der Wiedereröffnung der Gastronomiebetriebe ab 11. Mai 2020 mit der Thematik Gläserreinigung und Ausschankanlagen auseinandergesetzt. In einem auf der SBV-Website verfügbaren Dokument informiert die TK über die wichtigsten Grundregeln für die im Gastgewerbe eingesetzten Reinigungsverfahren. Als Grundsatz bei der Gläserreinigung gilt, dass längere Reinigungszeiten und höhere Temperaturen die Effizienz der Virus-Inaktivierung erhöhen können. Neben der Gläserhygiene ist auch die Wiederinbetriebnahme von Getränkeschankanlagen nach längerer Pause mit den korrekten Massnahmen durchzuführen. Auch hierzu hat die TK eine entsprechende Informationsbroschüre erstellt. Beide Dokumente sind Hilfestellungen für Gastronomiebetriebe, um einen vollendeten Biergenuss für die Kundschaft zu ermöglichen.

Arbeitspapier: Gute Verfahrenspraxis für Brauereien
Die Gesetzgebung und deren Umsetzung stellt für die Brauereien als Lebensmittelbetriebe bisweilen eine grosse Herausfor­derung dar. So ist beispielsweise jeder Lebensmittelbetrieb gemäss Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung neben der Selbstkontrolle auch zur Anwendung eines Systems der Gefahrenanalyse und der kritischen Kontrollpunkte (Hazard Analysis and Critical Control Points, HACCP-System) verpflichtet. Die TK SBV hat in Zusammenarbeit mit der Labor Veritas AG ein Arbeitspapier der Guten Verfahrenspraxis (GVP) ausgearbeitet, welches diese Themen behandelt und auf der SBV-Website frei verfügbar ist. Dieses Arbeitspapier soll ein Hilfsmittel für alle Schweizer Brauereien sein, um die gesetzlichen Anforderungen möglichst gut erfüllen zu können. Es han­-delt sich dabei nicht um eine Vorgabe, sondern um einen breiten Lösungsansatz, der lebt und aufgrund von Rückmeldungen der Brauereien weiterentwickelt werden soll. Es geht somit um eine partnerschaftliche Auseinandersetzung mit den Herausforderungen, die der Gesetzgeber den Brauereien auferlegt.
COVID-19-Schutzkonzepte für Brauereien und Brauerei-Shops
Brauereien, Getränkeläden und Brauerei-Shops müssen laut COVID-19 Verordnung 2 für ihren Betrieb ein entsprechendes Schutzkonzept haben. Der SBV hat die Mustervorlage des Bundes für die Bedürfnisse von Getränkeläden und Brauerei-Shops angepasst und auf der Website veröffentlicht. Zusätzlich können die Brauereien des SBV auf ein in Zusammenarbeit mit der Labor Veritas AG ausgearbeitetes Schutzkonzept zurückgreifen. So kann die Aufrechterhaltung des Betriebs der Brauereien in dieser ausserordentlichen Lage sichergestellt ­werden. www.bier.swiss/verband/tk-sbv/

Eigenwerbung Veranstaltungen Eigenwerbung Veranstaltungen

Ähnliche Beiträge

Wichtige Nachricht verpasst?

Nicht wenn Du den kostenlosen Newsletter abonniert hast.