12.06.2023
Hochdorf präsentiert neue VR-Kandidaten
Der Milchverarbeiter stellt seine Kandidaten für die freien Sitze im VR-Gremium vor. Zudem soll an der GV den Antrag eines Kleinaktionärs auf Sonderprüfung behandelt werden.
Der frühere Läderach-Chef Ralph Siegl. (Bild: zVg)
An der Generalversammlung vom 30. Juni 2020 werden sich Markus Bühlmann (bisher) sowie Jürg Oleas, Andreas Herzog, Jean-Philippe Rochat und Ralph Siegl (alle neu), zur Wahl in den Verwaltungsrat der Hochdorf Holding AG stellen. Dies schreibt das Unternehmen in einer Medienmitteilung von heute Freitag. Bereits im Februar kündigte Hochdorf an, dass die bisherigen VR-Mitglieder Bernhard Merki, Jörg Riboni, Markus Kalberer und Walter Locher nicht mehr zur Wiederwahl zur Verfügung stehen würden. Oleas ist den Angaben zufolge nach langjähriger Tätigkeit beim ABB-Konzern seit 2019 selbständiger Unternehmer mit Beratungstätigkeit. Herzog ist seit Oktober 2019 ebenfalls selbständig tätig, unter anderem als europäischer Partner der RIFF Ventures. Rochat ist Rechtsanwalt und seit 1988 Partner bei Kellerhals Carrard. Und Siegl arbeitet 2018 selbständiger Unternehmensberater und Managing Partner der Experts for Leaders AG. Von 2006 bis 2018 war Siegl als CEO beim Schokoladenhersteller Confiseur Läderach als CEO tätig. Als zukünftiger Verwaltungsratspräsident werde neu Jürg Oleas zur Wahl vorgeschlagen, heisst es weiter. Und als Mitglieder des Personal- und Vergütungsausschuss würden neben Jürg Oleas auch Jean-Philippe Rochat und Ralph Siegl zur Wahl empfohlen. Zudem kündigt der Verwaltungsrat Antworten auf die Fragen eines Klein-Aktionärs an und nimmt dessen Antrag auf Sonderprüfung in die Traktandenliste der Generalversammlung auf. Der Antrag betreffe Fragen, die in Anbetracht der Entwicklungen der Hochdorf-Gruppe der letzten zwei Jahre für viele Aktionäre wichtig seien. Daher sei es aus Sicht des Verwaltungsrates zentral, dass für die Aktionäre in allen für sie wichtigen Fragen Transparenz herrsche und sie wieder Vertrauen in die Gesellschaft und ihre Führung haben könnten. Entsprechend empfiehlt der Verwaltungsrat den Aktionären die Annahme des Antrages, sofern sie von den Antworten des Verwaltungsrates und der Revisionsstelle auf die vom Aktionär gestellten Fragen nicht vollständig befriedigt seien oder Zweifel hätten. Die Antworten des Verwaltungsrats sowie der Revisionsstelle auf die gestellten Fragen würden am 15. Juni 2020 auf der Homepage von Hochdorf aufgeschaltet.