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Detailhändler fordern Verringerung der Abstandsregel

Die Swiss Retail Federation fordert das Bundesamt für Gesundheit auf, die strikten Abstandsregeln zu lockern. Die noch geltenden Schutzkonzepte im Detailhandel wie zur Zeit der Peak-Phase der Corona-Krankheitsfälle bremsten die bereits verhaltenen Kundenfrequenzen zusätzlich.

Für eine Anpassung der Zwei-Meter-Abstandsregel könnten Erfahrungen aus Deutschland und Österreich herangezogen werden, wo ein Abstand von 1,5 Metern respektive einem Meter gelte, teilte der Verband der mittelständischen Detailhandelsunternehmen am Montag mit.

Laut einer verbandsinternen Umfrage normalisierten sich die Kundenfrequenzen nur langsam. Im ohnehin schon schwierigen Marktumfeld des Detailhandels, der 50 Prozent höhere Kosten im Vergleich zu den Nachbarländern habe, und zurzeit einer ungelösten Mietzinsproblematik ausgesetzt sei, erweise sich das Festhalten an den strikten Vorgaben für die Schutzkonzepte als fatal für die Zurückgewinnung der Kunden.

Eine Umfrage im Mode-Bereich ergab, dass lediglich bei einem Viertel der Unternehmen die Kundenfrequenzen im Vergleich zum Vorjahr stabil blieben, bei den anderen sanken sie zum Teil um bis zu 50 Prozent. Das gesamte Segment sei nach wie vor stark gefährdet.

Wirtschaftliche Risiken durch Swiss Covid-App

Der Detailhandel drängt zusammen mit dem Dachverband SAV auch darauf, dass durch den Einsatz der Swiss-Covid-App den bereits stark von den Corona-Massnahmen betroffenen Unternehmen kein zusätzlicher Schaden zugefügt wird. "Mit grosser Sorge sieht der Detailhandel die Massgabe, mit der Tracing-App möglichst viele Personen vorsorglich unter Quarantäne zu stellen", schrieb der Verband.

Dabei scheine in Kauf genommen zu werden, dass Mitarbeiter dem Arbeitsplatz auch ohne tatsächliche Infizierung fernblieben, um sich freiwillig in Quarantäne zu begeben, gestützt alleine auf die App-Meldung und ohne Berücksichtigung der im Betrieb getroffenen Sicherheitsmassnahmen.

Wie der SAV fordere die Swiss Retail Federation, dass nur eine tatsächlich infizierte Person Meldungen an Dritte auslösen könne und Massnahmen getroffen würden, um die Anzahl von "Fehlalarmen" zu reduzieren.

Das abrupte Verlassen oder Nichterscheinen am Arbeitsplatz durch eine im Voraus nicht abschätzbare Anzahl an Mitarbeitern bedeute für Detailhändler mehr als nur organisatorischen Mehraufwand. Im schlimmsten Fall könnten Filialen lahmgelegt werden.

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