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Konzernverantwortungsinitiative: NR entscheidet über Gegenvorschlag

Am Montagnachmittag entscheidet der Nationalrat, ob es zur Konzernverantwortungsinitiative einen indirekten Gegenvorschlag gibt. Der Entscheid dürfte knapp ausfallen.

Zur Debatte steht ein Antrag der Einigungskonferenz, die aber das Konzept des Ständerates übernommen hat. Sagt der Nationalrat nun Nein, ist der indirekte Gegenvorschlag vom Tisch. Über die Konzernverantwortungsinitiative wird voraussichtlich im November abgestimmt. Umstritten war in den Ratsdebatten, wie weit Konzerne für Verletzungen von Umwelt- und Menschenrechtsbestimmungen im Ausland haften sollen. Der Ständerat, dessen Konzept nun noch zur Debatte steht, will in Sachen Haftung beim Status quo bleiben. Sein Konzept beinhaltet Berichterstattungspflichten für gewisse Unternehmen. Geht es um Konfliktmineralien und Kinderarbeit, müssen die Unternehmen zusätzlich Sorgfaltsprüfungspflichten erfüllen.

Ständerat entscheidet am Dienstag
Sagt der Nationalrat nun Ja, entscheidet der Ständerat am Dienstag. Er hatte den Gegenvorschlag zuletzt mit 28 zu 17 Stimmen unterstützt. Die Grundlagen dafür hatte der Bundesrat ins Spiel gebracht, als Reaktion auf den Gegenvorschlag des Nationalrates. Denn der Nationalrat hätte die Haftungspflicht gegenüber heute zwar erweitern, dabei aber weniger weit gehen wollen als die Initiative. Die Initianten wären dennoch bereit gewesen, ihr Begehren zurückzuziehen, sollten die Räte sich für die Version des Nationalrates entscheiden. Dies ist nun nicht der Fall.
Der Nationalrat hiess seinen Gegenvorschlag zuletzt mit 97 gegen 92 Stimmen gut. Vollständig dahinter stellten sich damals SP, Grüne und GLP. SVP und FDP dagegen schlugen sich mit je einer Gegenstimme auf die Seite des Ständerates. Die Mitte-Fraktion war geteilt. Auf einen Gegenvorschlag verzichten wollte der Rat aber auch nicht.
 

«Alibi-Gegenvorschlag»

Die im Oktober 2016 eingereichte Konzernverantwortungsinitiative empfehlen Parlament und Bundesrat zur Ablehnung. Sie fordert, dass globale Konzerne mit Sitz in der Schweiz einem zwingenden Regelwerk unterstellt sind, wenn es um die Durchsetzung von Menschenrechten und Umweltschutz bei ihren weltweiten Tätigkeiten geht.

Herzstück der Initiative ist die Sorgfaltsprüfungspflicht, die neu eingeführt werden soll. Kommt ein Schweizer Konzern dieser Pflicht nicht nach, soll er auch für allfällige Schäden haften, die seine Tochterfirmen im Ausland verursacht haben.

Den nun noch zur Diskussion stehenden Gegenvorschlag bezeichnete das Initiativkomitee vergangene Woche als "Alibi-Gegenvorschlag". Hinter der Initiative steht eine breite Koalition aus mittlerweile 120 Hilfswerken, Menschenrechts- und Umweltorganisationen, kirchlichen, genossenschaftlichen und gewerkschaftlichen Vereinigungen sowie Aktionärsverbänden, wie die Initianten selbst schreiben.

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