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Hofläden und Marktstände wägen grossenteils fair

Hofläden und Marktstände in der Schweiz und Liechtenstein halten sich grossenteils an das Nettoprinzip und wägen die Verpackung im Offenverkauf nicht mit. Sie handeln damit gesetzeskonform, wie ihnen das Institut für Metrologie (Metas) attestiert.

(Symbolbild Pixabay)

Insgesamt führten die kantonalen Eichämter im vergangenen Jahr 340 Kontrollen an Marktständen und in Hofläden durch, wie das Metas in seinem am Donnerstag veröffentlichten Jahresbericht 2019 ausweist. Dabei fanden sie 49 schwarze Schafe, ein Anteil von 14,4 Prozent.

Dabei zeigten sich die Marktstände mit einem Sünderanteil von 15,3 Prozent etwas schlitzohriger als die Hofläden. Bei den Bauernhöfen übervorteilten 13,8 Prozent der Geprüften ihre Kunden.

Diese Messungen sind besser als diejenigen der Kontrollen, die 2016 zur Einhaltung des Nettoprinzips in Geschäften durchgeführt wurden. Sie weisen gemäss dem Institut aber daraufhin, dass es weiterhin nötig ist, Kontrollen zur Überwachung der Einhaltung des Nettoprinzips durchzuführen.

Der Verkauf von Waren muss grundsätzlich nach der Nettomenge erfolgen, dem Nettoprinzip. Im Offenverkauf auf Märkten und ab Hof mit Waagen ohne Tara-Vorrichtung galt eine Übergangsfrist bis Ende 2017. Seit 2018 gilt auch für diese Verkaufswege das Nettoprinzip.

Daneben nahmen die Eichämter 2019 Zapfstellen für den Treibstoffzusatz Adblue unter die Lupe, weil es in den vergangenen Jahren teilweise Mängel und Unklarheiten gegeben hatte. Dabei wurden 50 verschiedene Tanksäulen von neun Herstellern geprüft. Dabei zeigte sich, dass alles in Ordnung war.

Oberaufsicht über das Messwesen

Mengenangaben im Handel sollen stimmen. Genauso soll die Bevölkerung sich darauf verlassen können, dass die im Dienste der Gesundheit, der Sicherheit und der Umwelt notwendigen Messungen korrekt und zuverlässig durchgeführt werden. Um dies sicherzustellen, prüfen und eichen die Behörden die verwendeten Messmittel.

Das Metas nimmt dabei die Oberaufsicht ein. Es ist die oberste Eichinstanz des Bundes. Am Vollzug des Messgesetzes sind neben dem Institut die kantonalen Eichämter sowie Metas-ermächtigte Eichstellen beteiligt. 2019 prüften und eichten all diese Beteiligten über 137'000 Messmittel.

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