5

Um ohne Wartezeit zum Artikel zu gelangen, benötigen Sie ein Abonnement.

Bereits registriert oder Abonnent:in?

Login

Jetzt Abo abschliessen

Probe Abo

Kostenlos

Geniessen Sie für einen Monat kostenlos alle Vorzüge eines Premiumabos.

Premium

ab CHF 98.–/Jahr

Online

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Online-Beiträgen.

mit Papierrechnung ab 123.–

Premium Plus

ab CHF 170.–/Jahr

Online

Print

Uneingeschränkter Onlinezugang

Plus monatlich das gedruckte Magazin im Briefkasten.

mit Papierrechnung ab 195.–

AMS stellt Logo «ohne GVO» vor

Mit dem neuen von Agro-Marketing Suisse (AMS) kreierten Logo zur Auslobung von Produkten tierischer Herkunft ohne gentechnisch veränderte Futtermittel soll der Branche eine einheitliche Lösung geboten werden.

Seit Anfang Juli dürfen in der Schweiz Lebensmittel tierischer Herkunft mit dem Zusatz «ohne GVO» ausgelobt werden. Voraussetzung dafür ist, dass in der Fütterung keine gentechnisch veränderten Futterpflanzen oder daraus gewonnene Erzeugnisse eingesetzt werden. Die Möglichkeit einer Auslobung gab es bisher bereits in der EU. Mit dem Logo werde den Branchen und Unternehmen eine einheitliche Lösung angeboten, heisst es in einer Medienmitteilung der AMS. Dadurch soll ein Logo-Wildwuchs verhindert werden. Das Logo darf von allen Betrieben genutzt werden, welche die Anforderungen an die GVO-Freiheit gemäss Lebensmittelgesetzgebung erfüllen. Alle für die Herkunftskennzeichnung Suisse Garantie zertifizierten und kontrollierten Produkte erfüllen die Anforderungen bereits. Auch alle pflanzlichen Suisse-Garantie-Produkte sind GVO-frei, eine Auslobung ist dort aber weiterhin untersagt.

Eigenwerbung Veranstaltungen Eigenwerbung Veranstaltungen

Ähnliche Beiträge

Wichtige Nachricht verpasst?

Nicht wenn Du den kostenlosen Newsletter abonniert hast.