5

Um ohne Wartezeit zum Artikel zu gelangen, benötigen Sie ein Abonnement.

Bereits registriert oder Abonnent:in?

Login

Jetzt Abo abschliessen

Probe Abo

Kostenlos

Geniessen Sie für einen Monat kostenlos alle Vorzüge eines Premiumabos.

Premium

ab CHF 98.–/Jahr

Online

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Online-Beiträgen.

mit Papierrechnung ab 123.–

Premium Plus

ab CHF 170.–/Jahr

Online

Print

Uneingeschränkter Onlinezugang

Plus monatlich das gedruckte Magazin im Briefkasten.

mit Papierrechnung ab 195.–

EU-Agrarrat billigt Abkommen mit China über geografische Angaben

Der EU-Agrarrat hat die Beschlüsse zur Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Volksrepublik China über geografische Angaben (GI) gebilligt.

Mit der Übereinkunft werden 100 geografische Angaben zu Produkten der europäischen Agrar- und Ernährungswirtschaft auf dem chinesischen Markt geschützt, wie das deutsche Newsportal fruchthandel.de meldet. Ebenso würden 100 chinesische Produkte in der EU unter Schutz gestellt. Vier Jahre nach seinem Inkrafttreten werde der Geltungsbereich des Abkommens dem Rat zufolge auf weitere 175 GI-Namen beider Seiten ausgeweitet, hat der Agrarrat am 20. Juli 2020 beschlossen. Geschützt würden Produkte, die einen bestimmten geografischen Ursprung hätten und Eigenschaften oder einen Ruf besässen, die auf diesen Ursprung zurückzuführen seien. Dabei würden die Übersetzung, Transkription oder Transliteration sowie auch die Verwendung der geschützten geografischen Angaben in Verbindung mit Ausdrücken wie «Art», «Typ», «Stil», «Imitation» oder ähnlichem in Bezug auf Produkte ohne Ursprungseigenschaft untersagt.

Eigeninserat Veranstaltungen Eigeninserat Veranstaltungen

Ähnliche Beiträge

Wichtige Nachricht verpasst?

Nicht wenn Du den kostenlosen Newsletter abonniert hast.