01.12.2023
Kennzeichnungs-Erleichterungen wurden praktisch nicht benutzt
Die vom Bundesrat bewilligten Lockerungen der Kennzeichnungsvorschriften aufgrund von Lieferengpässen wurden in den letzten Monaten nur vereinzelt beansprucht.
Zu Beginn der Corona-Krise entschied der Bundesrat Erleichterungen bei den Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel. Demnach wurden Abweichungen toleriert, wenn sie die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten nicht gefährden. Abweichungen müssen mit einem roten runden Aufkleber gekennzeichnet werden, Informationen müssen auf einer Internetseite bereitgestellt werden. Diese Ausnahmeregelung wurde in den letzten Monaten nur sehr vereinzelt genutzt, weil es nicht zu Lieferengpässen kam, wie die Föderation der schweizerischen Nahrungsmittel-Industrien Fial in ihrem neuen Newsletter schreibt. Die der Fial bekannten Fälle betreffen frische Teigwaren, bei denen eine Abweichung durch den Einsatz von Kartoffelflocken entstand, weil im Handel keine entsprechenden Schweizer Kartoffel verfügbar waren. Es sei zwar unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen, dass die Ausnahmeregeln noch verwendet werde, heisst es weiter. Die Ausnahmeregelung gilt bis zum 16. Oktober, gekennzeichnete Lebensmittel dürfen ab dann bis zur Erschöpfung der Bestände verkauft werden.
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