10.11.2023
Lösung gefunden für Würzfleisch-Import
Der Bundesrat hat am 26. August 2020 beschlossen, auf gewürztes Importfleisch die gleich hohen Zolltarife zu erheben wie bei ungewürztem Frischfleisch.
(Bild: zVg)
Die Erhöhung des Zolltarifs ist Ergebnis einer parlamentarischen Initiative vom Dezember 2015. Diese verlangte, dass für rohes, gewürztes Importfleisch die höheren Zolltarife angewendet werden – kurz, dass rohes Würzfleisch wie Frischfleisch behandelt werden müsse, und nicht als Fleischzubereitung. Ab dem 1. Januar 2021 wird diese Forderung umgesetzt. Das schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung.
Mehrjährige intensive Phase von Verhandlungen
Der Entscheid verzögerte sich aufgrund verschiedener Komplikationen vor der Welthandelsorganisation (WTO) mit Herkunftsländern der Würzfleischimporte. Es kam zu sogenannten Dekonsolidierungsverfahren, mit denen die Schweiz Kompensationen mit den Importländern aushandeln musste, damit diese im Gegenzug keine Zölle auf Schweizer Exporte erheben. Als Kompensation erhöht die Schweiz ihr Zollkontingent für rotes Fleisch um 1200 Tonnen, heisst es weiter. Eine Mindestmenge von 600 t ist für den Import von gesalzenem und gewürztem Fleisch vorgesehen. Das darf nur zu Trockenfleisch verarbeitet werden, damit der Schweizer Frischfleischmarkt nicht tangiert wird.
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