5

Um ohne Wartezeit zum Artikel zu gelangen, benötigen Sie ein Abonnement.

Bereits registriert oder Abonnent:in?

Login

Jetzt Abo abschliessen

Probe Abo

Kostenlos

Geniessen Sie für einen Monat kostenlos alle Vorzüge eines Premiumabos.

Premium

ab CHF 98.–/Jahr

Online

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Online-Beiträgen.

mit Papierrechnung ab 123.–

Premium Plus

ab CHF 170.–/Jahr

Online

Print

Uneingeschränkter Onlinezugang

Plus monatlich das gedruckte Magazin im Briefkasten.

mit Papierrechnung ab 195.–

Lösung gefunden für Würzfleisch-Import

Der Bundesrat hat am 26. August 2020 beschlossen, auf gewürztes Importfleisch die gleich hohen Zolltarife zu erheben wie bei ungewürztem Frischfleisch.

(Bild: zVg)

Die Erhöhung des Zolltarifs ist Ergebnis einer parlamentarischen Initiative vom Dezember 2015. Diese verlangte, dass für rohes, gewürztes Importfleisch die höheren Zolltarife angewendet werden – kurz, dass rohes Würzfleisch wie Frischfleisch behandelt werden müsse, und nicht als Fleischzubereitung. Ab dem 1. Januar 2021 wird diese Forderung umgesetzt. Das schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung.

Mehrjährige intensive Phase von Verhandlungen
Der Entscheid verzögerte sich aufgrund verschiedener Komplikationen vor der Welthandelsorganisation (WTO) mit Herkunftsländern der Würzfleischimporte. Es kam zu sogenannten Dekonsolidierungsverfahren, mit denen die Schweiz Kompensationen mit den Importländern aushandeln musste, damit diese im Gegenzug keine Zölle auf Schweizer Exporte erheben. Als Kompensation erhöht die Schweiz ihr Zollkontingent für rotes Fleisch um 1200 Tonnen, heisst es weiter. Eine Mindestmenge von 600 t ist für den Import von gesalzenem und gewürztem Fleisch vorgesehen. Das darf nur zu Trockenfleisch verarbeitet werden, damit der Schweizer Frischfleischmarkt nicht tangiert wird.

Eigenwerbung Veranstaltungen Eigenwerbung Veranstaltungen

Ähnliche Beiträge

Wichtige Nachricht verpasst?

Nicht wenn Du den kostenlosen Newsletter abonniert hast.