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Chlorothalonil: BLV muss Bezeichnung «wahrscheinlich krebserregend» entfernen

Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Zwischenentscheid entschieden, dass das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) Inhalte auf seiner Website zu Chlorothalonil vorübergehend entfernen muss.

Seit der Einstufung als relevant gilt für Abbauprodukte im Wasser ein strenger Grenzwert. (mr)

Der Agrokonzern Syngenta erachtet die Bewertung von Chlorothalonil durch das Bundesamt als unrichtig und unzulässig und bezieht sich dabei auf Studien zu Abbauprodukten, die einen krebserregenden Effekt dementieren, wie das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) schreibt. Syngenta forderte deshalb das BLV auf, die Neubewertung von Chlorothalonil zu widerrufen. Im Rahmen einer anfechtbaren Verfügung wies das BLV die Anträge der Beschwerdeführerin ab. Die Syngenta gelangte daher ans BVGer, welches nun in einem Zwischenentscheid zugunsten der Beschwerdeführerin entschieden hat. Das BVGer heisse nach einer summarischen Abwägung aller angeführten Gründe das Gesuch der Beschwerdeführerin um vorsorgliche Massnahmen einstweilen gut, heisst es. Das Gericht weist somit das BLV an, entsprechende Inhalte von seiner Website vorübergehend zu entfernen. Gleichzeitig hält das BVGer fest, dass eine eindeutige Prozessprognose nicht möglich ist und daher erst im Entscheid zur Hauptsache zu entscheiden sein wird, ob die beanstandeten Informationen zutreffen oder nicht.

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