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Corona: Handelsverband fürchtet Flickenteppich

Für den Handelsverband Schweiz sind die unterschiedlichen kantonalen Bestimmungen bei den Massnahmen gegen eine zweite Welle absurd. Gerade für den Handel seien die individuellen Auslegungen schwer zu überblicken.

(Bild: zVg)

Wenn mit Massnahmen etwas gegen einen zweiten Lockdown getan werden könne, sei dies zu begrüssen, lässt der Handelsverband.swiss in einer Medienmitteilung verlauten. Doch es sei schwer verständlich, warum jeder Kanton seine Massnahmen unterschiedlich ausgestalte und seine eigenen Bestimmungen bezüglich der Maskenpflicht im Detailhandel erlasse. Dies würde zu einem Flickenteppich führen, so Handelsverband.swiss. So gelte beispielsweise in Zürich und Basel-Stadt eine generelle Maskenpflicht im Detailhandel und auf Märkten. In Basel-Stadt gelte sie in öffentlich zugänglichen Innenräumen von Verkaufslokalen und Einkaufszentren. Im Kanton Waadt wiederum gelte sie nicht für Läden in denen weniger als 10 Personen aufs Mal bedient werden und im Kanton Neuenburg gelte neben der Maskenpflicht zusätzlich die Beschränkung, dass pro 8 m2 Ladenfläche nicht mehr als eine Person den Laden betreten darf.  Kantonale Massnahmen Ebenso unbefriedigend ist gemäss Handelsverband die Auslegungsbreite der Quarantäne-Pflicht im Falle einer Ansteckung eines Mitarbeitenden. Wenn der Kanton Neuenburg aufgrund einer Ansteckung im privaten Umfeld eines Mitarbeiters 3/4 des Mitarbeiterbestands in Quarantäne schicke, werde jede Massnahme wie Maskenpflicht oder Abstand halten ad absurdum geführt und de facto für nutzlos erklärt. Für den Handelsverband bestehe dringender Klärungs- und Korrekturbedarf, denn mit jeder zusätzlichen Regelung oder individueller Auslegung entstehe ein Flickenteppich, welcher für die national tätigen Mitglieder immer schwerer zu überblicken und in deren Filialen durchzusetzen sei. Für den Konsumenten - für den Kantonsgrenzen in dieser Frage wenig Bedeutung hätten – und für die Mitarbeiter der Händler würden diese unterschiedlichen Regelungen unverständlich sein. Für den Handelsverband gibt es keine Rechtfertigung und Erklärung für uneinheitliche Regelungen. Deshalb fordert der Verband die Gesundheits- und Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz auf, sich mit allen Mitteln für eine entsprechende Harmonisierung unter den Kantonen einzusetzen. 

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