5

Um ohne Wartezeit zum Artikel zu gelangen, benötigen Sie ein Abonnement.

Bereits registriert oder Abonnent:in?

Login

Jetzt Abo abschliessen

Probe Abo

Kostenlos

Geniessen Sie für einen Monat kostenlos alle Vorzüge eines Premiumabos.

Premium

ab CHF 98.–/Jahr

Online

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Online-Beiträgen.

mit Papierrechnung ab 123.–

Premium Plus

ab CHF 170.–/Jahr

Online

Print

Uneingeschränkter Onlinezugang

Plus monatlich das gedruckte Magazin im Briefkasten.

mit Papierrechnung ab 195.–

Besserer Schutz für «Bündnerfleisch» und Co.

Schweizer Produzenten sollen künftig geografische Angaben in ihren Produkten international einfacher schützen können. Der Ständerat hat am Dienstag einstimmig dem Beitritt zur Genfer Akte des Lissabonner Abkommen zugestimmt.

«Zuger Kirschtorte», «Bündnerfleisch» oder «Tête de Moine»: Geografische Angaben in Schweizer Marken sollen künftig einfacher und in mehreren Staaten gleichzeitig geschützt werden können. Heute müssen Schweizer Produzenten für den Schutz ihrer geografischen Angabe in jedem Staat einen separaten Antrag stellen. In Zeiten einer starken Marktliberalisierung seien Schweizer Marken noch stärker zu schützen, sagte Ständerat Hannes Germann (SVP/SH) für die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK). Alle schweizerischen geografischen Angaben wie «Swiss Watches» könnten so weitgehend geschützt werden. Das Verfahren sei unkompliziert und kostengünstig: Ein Antrag genüge für den Markenschutz in allen Mitgliedsstaaten des Abkommens. Justizministerin Karin Keller-Sutter hielt fest, dass der Erfolg von Produkten mit geografischen Angaben auch im Ausland geschützt werden müsse. Die Qualität dieser Produkte sichere tausende Arbeitsplätze in der Schweiz. Die Genfer Akte des Lissabonner Abkommens ist ein völkerrechtlicher Vertrag der Weltorganisation für Geistiges Eigentum. Auch Frankreich, Italien, die Europäische Union und asiatische Staaten haben das Lissabonner Abkommen ratifiziert. Stimmt auch der Nationalrat als Zweitrat dem Vertrag zu, wird das Schweizer Markenschutzgesetz um einige Punkte ergänzt, zum Beispiel bei den Richtlinien zu den internationalen Registrierungen.

Eigeninserat Veranstaltungen Eigeninserat Veranstaltungen

Ähnliche Beiträge

Wichtige Nachricht verpasst?

Nicht wenn Du den kostenlosen Newsletter abonniert hast.