5

Um ohne Wartezeit zum Artikel zu gelangen, benötigen Sie ein Abonnement.

Bereits registriert oder Abonnent:in?

Login

Jetzt Abo abschliessen

Probe Abo

Kostenlos

Geniessen Sie für einen Monat kostenlos alle Vorzüge eines Premiumabos.

Premium

ab CHF 98.–/Jahr

Online

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Online-Beiträgen.

mit Papierrechnung ab 123.–

Premium Plus

ab CHF 170.–/Jahr

Online

Print

Uneingeschränkter Onlinezugang

Plus monatlich das gedruckte Magazin im Briefkasten.

mit Papierrechnung ab 195.–

Tierschutz beim Schlachten soll verbessert werden

Mit einer Totalrevision der Verordnung über den Tierschutz beim Schlachten soll der Tierschutz weiter verbessert werden.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV gibt eine Totalrevision der Verordnung über den Tierschutz beim Schlachten in die Vernehmlassung. Dabei sind insbeosondere Anpassungen bei den Betäubungsmethoden vorgesehen, wie es in einer Mitteilung heisst. Die Änderungen setzen neue wissenschaftliche Erkenntnisse um, die in der Analyse «Tierschutz und Fleischkontrolle in Schlachtbetrieben» gewonnen wurden. So sollen mit Präzisierungen eine wirksame Elektrobetäubung und die Beurteilung des Betäubungserfolges sichergestellt werden. Grundlegende Neuerungen umfassen die Vorgaben zur Schlachtung von Fischen und Panzerkrebsen und die Gasbetäubung von Hühnern und Truthühnern. Diese in Grossbetrieben etablierte Betäubungsmethode erfolgt zurzeit ausschliesslich mit CO2. Die gesetzlichen Vorgaben werden nun so formuliert, dass künftig auch Gasgemische eingesetzt werden können, die wissenschaftlich als tierfreundlicher beurteilt werden als CO2. Die Vernehmlassung dauert bis zum 15. Januar 2021.

Eigeninserat Veranstaltungen Eigeninserat Veranstaltungen

Ähnliche Beiträge

Wichtige Nachricht verpasst?

Nicht wenn Du den kostenlosen Newsletter abonniert hast.