03.10.2022
Tierschutz beim Schlachten soll verbessert werden
Mit einer Totalrevision der Verordnung über den Tierschutz beim Schlachten soll der Tierschutz weiter verbessert werden.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV gibt eine Totalrevision der Verordnung über den Tierschutz beim Schlachten in die Vernehmlassung. Dabei sind insbeosondere Anpassungen bei den Betäubungsmethoden vorgesehen, wie es in einer Mitteilung heisst. Die Änderungen setzen neue wissenschaftliche Erkenntnisse um, die in der Analyse «Tierschutz und Fleischkontrolle in Schlachtbetrieben» gewonnen wurden. So sollen mit Präzisierungen eine wirksame Elektrobetäubung und die Beurteilung des Betäubungserfolges sichergestellt werden. Grundlegende Neuerungen umfassen die Vorgaben zur Schlachtung von Fischen und Panzerkrebsen und die Gasbetäubung von Hühnern und Truthühnern. Diese in Grossbetrieben etablierte Betäubungsmethode erfolgt zurzeit ausschliesslich mit CO2. Die gesetzlichen Vorgaben werden nun so formuliert, dass künftig auch Gasgemische eingesetzt werden können, die wissenschaftlich als tierfreundlicher beurteilt werden als CO2. Die Vernehmlassung dauert bis zum 15. Januar 2021.
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