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Zuckerrüben: «Gaucho» bleibt weiterhin verboten

Zur Bekämpfung der Virösen Vergilbung bei den Zuckerrüben bewilligt der Bund zwei Blattbehandlungsmittel. Das Beizmittel «Gaucho» bleibt aber weiterhin verboten.

Links eine erkrankte Rübe, rechts eine normale. Die Ertragsunterschiede sind offensichtlich. (Bild lid/ji)

Der Verband der Schweizer Zuckerrübenpflanzer ist beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) abgeblitzt: Vergeblich hatten die Zuckerrübenpflanzer eine Ausnahmebewilligung zur Behandlung des Zuckerrübensaatguts mit dem Beizmittel «Gaucho» beantragt, das den Wirkstoff Imidacloprid enthält. Diese Substanz aus der Gruppe der Neonicotinoide war am 1. Januar 2019 wegen seines Risikos für Bestäuber verboten worden. Hintergrund des Gesuchs ist die Viröse Vergilbung, die dieses Jahr in den Schweizer Zuckerrübenfeldern grassiert. Dieses von Blattläusen übertragene Virus kann Ernteverlust von bis zu 50 Prozent verursachen. Nach Abwägung der verschiedenen Optionen hat das BLW deshalb zwei Produkte zur Blattbehandlung zuzulassen, um die Blattläuse zu bekämpfen. Diese Produkte, Movento SC und Gazelle SG, sind in der Schweiz bereits für die Verwendung in Kartoffelkulturen, die vergleichbare Anwendungsbedingungen haben, zugelassen, wie das BLW am Donnerstag mitteilte. Die Verwendung des Nonicotinoids «Gaucho» bleibe aber in der Schweiz verboten, hält das Bundesamt weiter fest. Ausserdem werde ein Forschungsprogramm ins Leben gerufen, um die Bekämpfung der virusübertragenden Blattläuse zu verstärken, heisst es in der Mitteilung weiter. Dazu zählten insbesondere die Erforschung alternativer Methoden zum Schutz der Zuckerrüben, die Ermittlung toleranter Sorten, die Entwicklung von Warnmodellen zur gezielten Bekämpfung und die Unterstützung von Produktionssystemen, die auf den Einsatz von Pestiziden verzichten.

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