11.05.2022
Produkte mit Hanfextrakt CBD könnten Lebensmittel sein
Hanfprodukte mit Cannabidiol könnten in der Europäischen Union künftig als Lebensmittel eingestuft werden. Dies bestätigte ein Sprecher der EU-Kommission am Donnerstag.
(Symbolbild Pixabay)
Das Lebensmittelrecht schliesst nach Angaben der Kommission Stoffe als Lebensmittel aus, die nach zwei UN-Übereinkommen als betäubend oder psychotrop gelten. In einem der Abkommen - dem Einheits-Übereinkommen über Suchtstoffe - ist Cannabisextrakt erwähnt. Auf dieser Grundlage vertrat die Kommission bisher die Ansicht, dass Produkte mit CBD keine Lebensmittel sein können.
Der EuGH kam jedoch am 19. November zu dem Schluss, das Übereinkommen sei nicht wörtlich auszulegen. Denn dies widerspräche dem Grundgedanken des Abkommens, «die Gesundheit und das Wohl der Menschheit» zu schützen. CBD sei kein «Suchtstoff», da es nach dem Stand der Wissenschaft offenbar keine psychotropen Wirkungen oder schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit habe - anders als das Cannabinoid THC. (Rechtssache C-663/18)
Die Kommission prüft nun erneut, ob es sich um Lebensmittel im Sinne des EU-Rechts handelt. Danach nimmt die Europäische Agentur für Lebensmittelsicherheit EFSA eine eigene Bewertung vor.
Wie ist die Rechtslage in der Schweiz? Für die Einzelsubstanzen der Cannabinoide, zu denen auch CBD gehört, wurde bis anhin weder in der Schweiz noch in der EU vor dem 15. Mai 1997 ein nennenswerter Verzehr als Lebensmittel belegt, heisst es auf der Website des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV. Deshalb seien folgende Substanzen als neuartiges Lebensmittel zu beurteilen:- Cannabinoide aus Hanfpflanzen (Cannabis sativa L.);
- Cannabinoide aus jeder anderen Pflanze, die Cannabinoide enthält;
- synthetisch hergestellte Cannabinoide.