5

Um ohne Wartezeit zum Artikel zu gelangen, benötigen Sie ein Abonnement.

Bereits registriert oder Abonnent:in?

Login

Jetzt Abo abschliessen

Probe Abo

Kostenlos

Geniessen Sie für einen Monat kostenlos alle Vorzüge eines Premiumabos.

Premium

ab CHF 98.–/Jahr

Online

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Online-Beiträgen.

mit Papierrechnung ab 123.–

Premium Plus

ab CHF 170.–/Jahr

Online

Print

Uneingeschränkter Onlinezugang

Plus monatlich das gedruckte Magazin im Briefkasten.

mit Papierrechnung ab 195.–

Produktion von CBD-Hanf wird möglich

Ab 1. Januar 2021 wird Hanf in der Schweiz nicht mehr dem landwirtschaftlichen Saatgutrecht unterstellt. Damit wird die Produktion von «CBD-Hanf» möglich.

Ab 2021 wird die Produktion von CBD-Hanf, der beispielsweise zur Herstellung von Öl genutzt wird, in der Schweiz möglich. (Symbolbild Pixabay)

Dadurch, dass Hanf in der Schweiz künftig nicht mehr dem landwirtschaftlichen Saatgutrecht unterstellt ist,ermöglicht das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) die Produktion und das Inverkehrbringen von Saat- und Pflanzgut für die Erzeugung von sogenanntem «CBD-Hanf» in der Landwirtschaft, wie es in einer Mitteilung des Bundesamtes heisst. Der Anbau und die Verwendung von betäubendem Hanf (Cannabis) sei hingegen im Betäubungsmittelrecht geregelt und im Allgemeinen verboten. Für die Produktion von CBD werden andere Sorten genutzt als für Hanföl und -fasern. Nach dem geltenden Saatgutrecht können diese Sorten jedoch nicht zugelassen werden. Das soll sich jetzt ändern.

Salon Suisse Goûts & Terroirs

Ähnliche Beiträge

Wichtige Nachricht verpasst?

Nicht wenn Du den kostenlosen Newsletter abonniert hast.