03.11.2022


Produktion von CBD-Hanf wird möglich
Ab 1. Januar 2021 wird Hanf in der Schweiz nicht mehr dem landwirtschaftlichen Saatgutrecht unterstellt. Damit wird die Produktion von «CBD-Hanf» möglich.

Dadurch, dass Hanf in der Schweiz künftig nicht mehr dem landwirtschaftlichen Saatgutrecht unterstellt ist,ermöglicht das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) die Produktion und das Inverkehrbringen von Saat- und Pflanzgut für die Erzeugung von sogenanntem «CBD-Hanf» in der Landwirtschaft, wie es in einer Mitteilung des Bundesamtes heisst.
Der Anbau und die Verwendung von betäubendem Hanf (Cannabis) sei hingegen im Betäubungsmittelrecht geregelt und im Allgemeinen verboten.
Für die Produktion von CBD werden andere Sorten genutzt als für Hanföl und -fasern. Nach dem geltenden Saatgutrecht können diese Sorten jedoch nicht zugelassen werden. Das soll sich jetzt ändern.


