Ab 2021 wird die Produktion von CBD-Hanf, der beispielsweise zur Herstellung von Öl genutzt wird, in der Schweiz möglich. (Symbolbild Pixabay)
Dadurch, dass Hanf in der Schweiz künftig nicht mehr dem landwirtschaftlichen Saatgutrecht unterstellt ist,ermöglicht das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) die Produktion und das Inverkehrbringen von Saat- und Pflanzgut für die Erzeugung von sogenanntem «CBD-Hanf» in der Landwirtschaft, wie es
in einer Mitteilung des Bundesamtes heisst.
Der Anbau und die Verwendung von betäubendem Hanf (Cannabis) sei hingegen im Betäubungsmittelrecht geregelt und im Allgemeinen verboten.
Für die Produktion von CBD werden andere Sorten genutzt als für Hanföl und -fasern. Nach dem geltenden Saatgutrecht können diese Sorten jedoch nicht zugelassen werden. Das soll sich jetzt ändern.