Scharfe Kontrollen bei indischem Sesam
Sesamsamen werden in Indien vor dem Export offenbar systematisch mit dem Pestizid Ethylenoxid desinfiziert. Seit die ersten Fälle bekannt wurden, gelten auch in der Schweiz strikte Kontrollen.
Reihenweise sind in den letzten Wochen in der Schweiz und Europa Produkte mit Sesamsamen aus Indien zurückgerufen worden. Der Grund: Die Sesamsamen wiesen Rückstände des Pestizids Ethylenoxid auf, die deutlich über dem erlaubten Grenzwert von 0.05 mg/kg lagen. In der Schweiz und der EU ist Ethylenoxid verboten, weil es mutmasslich krebserregend ist.
Ethylenoxid tötet Bakterien, Pilze und Viren ab. In Indien wurde das Gas offenbar als Desinfektionsmittel zur Behandlung von Sesam für den Export benutzt – und zwar «systematisch», wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in einer Weisung vom 30. Oktober 2020 zum Umgang mit indischem Sesam schreibt.
Das BLV hat deshalb die Kantonslabors angewiesen, sämtliche Sendungen von indischem Sesam sicherzustellen. Sofern der Importeur mit Untersuchungsresultaten nachweisen kann, dass die Sesamsamen aus Indien den Rückstandshöchstgehalt nicht überschreitet, kann die Ware für den Verkehr freigegeben werden. Ansonsten muss das Kantonslabor die Ware prüfen und darüber entscheiden.
Auch Erzeugnisse aus oder mit Sesamsamen, bei denen die Sesamsamen vor der Verarbeitung den Rückstandshöchstgehalt überschritten haben, dürfen laut der Weisung nicht in Verkehr gebracht werden. Dies gilt auch dann, wenn der Rückstandshöchstgehalt auf Grund des Verarbeitungsprozesses im Enderzeugnis wieder eingehalten wird, wie es in der Weisung weiter heisst.
Unklar, seit wann Indien Ethylenoxid verwendet
Für die Schweizer Lebensmittelhersteller sei vor allem der Umgang mit verarbeitetem Sesam schwierig, heisst es im aktuellen Newsletter der Föderation der Schweizerischen Nahrungsmittel-Industrien (Fial). Die Analyse von Ethylenoxid gehöre nicht zum Standard-Pestizidscreening, ausserdem mache kein Schweizer Labor die entsprechenden Tests. Diese müssten im Ausland durchgeführt werden, was bis zu sechs Wochen dauern könne, so die Fial.
Es gebe ausserdem bisher keine weiteren Erkenntnisse dazu, wann die Behandlungen mit Ethylenoxid in Indien begonnen hätten. Entsprechend sei auch unklar, wie weit zurück man lang haltbare Produkte mit Sesam auf mögliche Rückstände kontrollieren müsse.
Auch Bio-Sesam betroffen
Auch Bio-Sesam aus Indien weist Ethylenrückstände auf. Bio Suisse ist nach eigenen Angaben derzeit am Abklären, in welchem Umfang auch Knospe-Sesamsamen mit Ursprung in Indien von Ethylenoxid-Rückständen betroffen sind. Hierzu sei man in engem Austausch mit den betroffenen Lizenznehmern und Importeuren, heisst es auf der Bio-Suisse-Website.
Wenn die Vollzugsbehörden Waren mit Rückständen unter dem Höchstgehalt zur Vermarktung als Bio freigäben, könn Bio Suisse eine Vermarktung mit der Knospe akzeptieren, heisst es weiter. Allerdings nur unter der Voraussetzung, «dass umfangreiche Abklärungen einen Verdacht auf eine aktive Anwendung oder eine Sorgfaltspflichtverletzung ausschliessen», wie es auf der Website heisst.