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Swissness-Gesetzgebung erreicht ihre Ziele

Die Swissness-Gesetzgebung, die seit Anfang 2017 in Kraft ist, erfüllt ihren Zweck. Zu diesem Schluss kommen Studien, die der Bundesrat in Auftrag gegeben hat.

von pd

Die Gesetzgebung bringe der Schweizer Volkswirtschaft einen Mehrwert und führe zu einem Rückgang von Missbräuchen insbesondere im Inland, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung. Laut den Studien führt die Swissness-Gesetzgebung zu einem wirtschaftlichen Nutzen von mindestens 0,2 Prozent des jährlichen Bruttoinlandprduktes oder rund 1,4 Milliarden Franken. Darin sind auch indirekte Effekte enthalten, weil neben den Produzenten auch Zulieferer und Exporteure von der Gesetzgebung profitieren.

Während im Inland die Sensibilisierung gestiegen und die Zahl der Missbräuche gesunken ist, ist die Durchsetzung des Schutzes von Herkunftsangaben im Ausland besonders schwierig, wie es weiter heisst. Die Studien empfehlen zu diesem Zweck bilateralte Verträge. Verbessert werden könne ferner die Information und die Rechtsdurchsetzung in Kooperation mit Verbänden und Branchen.

Beim Lebensmittelbereich sieht der Bundesrat Handelsbedarf. Die Unternehmen stünden der Swissness eher kritisch gegenüber. Die Studienautoren empfehlen die Verwendung der inländischen Wertschöpfung statt des inländischen Rohstoffanteils – eine Regelung, wie sie bei Industrieprodukten verwendet wird. Dieses Kriterium wurde vom Bundesrat vor der Einführung der Gesetzgebung vorgeschlagen, wurde aber bei Landwirtschaft und Konsumentenorganisationen abgelehnt. Als Alternative könne auch das Verfahren für die Gewährung von Ausnahmen im Lebensmittelbereich vereinfacht und transparenter gemacht werden.

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum IGE und das Bundesamt für Landwirtschaft sollen konkrete Massnahmen prüfen, wo die Studien Verbesserungspotenzial gefunden haben. So sollen bei den Ausnahmen im Lebensmittelbereich Anpassungen auf Verordnungsstufe vorgenommen und die Zusammenarbeit mit den betroffenen Kreisen intensiviert werden.