5

Um ohne Wartezeit zum Artikel zu gelangen, benötigen Sie ein Abonnement.

Bereits registriert oder Abonnent:in?

Login

Jetzt Abo abschliessen

Probe Abo

Kostenlos

Geniessen Sie für einen Monat kostenlos alle Vorzüge eines Premiumabos.

Premium

ab CHF 98.–/Jahr

Online

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Online-Beiträgen.

mit Papierrechnung ab 123.–

Premium Plus

ab CHF 170.–/Jahr

Online

Print

Uneingeschränkter Onlinezugang

Plus monatlich das gedruckte Magazin im Briefkasten.

mit Papierrechnung ab 195.–

Bundesrat regelt Details für indonesische Palmöl-Importe

Der Bundesrat hat im Hinblick auf die Abstimmungen im März 2021 präzisiert, unter welchen Bedingungen die umstrittenen Palmöl-Importe möglich sind.

Das Hauptproblem beim Palmöl: Jährlich werden in Indonesien rund eine Million Hektar Wald gerodet - unter anderem für Palmöl-Monokulturen. (Symbolbild Pixabay)

Das umfassende Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den Efta-Staaten und Indonesien (Cepa) hält laut dem Bundesrat fest, dass nur nachhaltiges Palmöl mit tieferen Zollansätzen importiert werden kann, schreibt die Nachrichtenagentur SDA. Konkret darf ein Kontingent von insgesamt 10'000 Tonnen für rohes Palmöl, Palmstearin und Palmkernöl eingeführt werden. Dieses Kontingent wird über fünf Jahre schrittweise auf insgesamt 12’500 Tonnen erhöht. Innerhalb dieser Kontingente werden die Zölle nicht eliminiert, sondern lediglich um rund 20 bis 40 Prozent gesenkt. Die Vernehmlassungsfrist zur Verordnung dauert bis zum 1. April 2021. Die Umsetzung hängt von der Volksabstimmung vom 7. März 2021 ab. Wird das Cepa vom Stimmvolk gutgeheissen, tritt die Verordnung zusammen mit dem Abkommen in Kraft. Sollte das Stimmvolk das Cepa an der Urne ablehnen, würde die Erarbeitung dieser Verordnung laut dem Bundesrat hinfällig.

Eigenwerbung Veranstaltungen Eigenwerbung Veranstaltungen

Ähnliche Beiträge

Wichtige Nachricht verpasst?

Nicht wenn Du den kostenlosen Newsletter abonniert hast.