22.12.2023
Bundesrat regelt Details für indonesische Palmöl-Importe
Der Bundesrat hat im Hinblick auf die Abstimmungen im März 2021 präzisiert, unter welchen Bedingungen die umstrittenen Palmöl-Importe möglich sind.
Das Hauptproblem beim Palmöl: Jährlich werden in Indonesien rund eine Million Hektar Wald gerodet - unter anderem für Palmöl-Monokulturen. (Symbolbild Pixabay)
Das umfassende Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den Efta-Staaten und Indonesien (Cepa) hält laut dem Bundesrat fest, dass nur nachhaltiges Palmöl mit tieferen Zollansätzen importiert werden kann, schreibt die Nachrichtenagentur SDA. Konkret darf ein Kontingent von insgesamt 10'000 Tonnen für rohes Palmöl, Palmstearin und Palmkernöl eingeführt werden. Dieses Kontingent wird über fünf Jahre schrittweise auf insgesamt 12’500 Tonnen erhöht. Innerhalb dieser Kontingente werden die Zölle nicht eliminiert, sondern lediglich um rund 20 bis 40 Prozent gesenkt. Die Vernehmlassungsfrist zur Verordnung dauert bis zum 1. April 2021. Die Umsetzung hängt von der Volksabstimmung vom 7. März 2021 ab. Wird das Cepa vom Stimmvolk gutgeheissen, tritt die Verordnung zusammen mit dem Abkommen in Kraft. Sollte das Stimmvolk das Cepa an der Urne ablehnen, würde die Erarbeitung dieser Verordnung laut dem Bundesrat hinfällig.