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So will der Bund die Versorgung über die Festtage sichern

Damit der Detailhandel trotz Covid-19-Massnahmen über die Festtage genügend mit Lebensmitteln versorgt wird, hebt der Bund das Sonntags- und Nachtfahrverbot für Chauffeure temporär auf.

(Symbolbild Coop)

Die von Bund und Kantonen getroffenen COVID-19-Massnahmen könnten auch Folgen für die Logistik des Detailhandels haben. Damit die Logistik über die Festtage genug flexibel ist, um die Versorgung mit Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs bewältigen zu können, haben das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) und das Bundesamt für Strassen (ASTRA) Massnahmen beschlossen. Diese gelten über die Festtage ab 18. Dezember 2020 bis 4. Januar 2021, wie es in einer Mitteilung des BWL heisst. Sonntags- und Nachtfahrverbot werden aufgehoben, das ursprüngliche Gesamtgewicht für Lastwagen dürfe ausgenutzt werden und die Einsatzmöglichkeiten von Chauffeuren könnten flexibilisiert werden, heisst es in der Mitteilung weiter. Damit die Unternehmen von den Massnahmen Gebrauch machen könnten, benötigten sie zusätzlich zu der vom ASTRA erlassenen Verfügung eine Bestätigung des BWL. Eine solche Bestätigung könne über die Internetseite des Bundesamts für wirtschaftliche Landesversorgung beantragt werden.

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