5

Um ohne Wartezeit zum Artikel zu gelangen, benötigen Sie ein Abonnement.

Bereits registriert oder Abonnent:in?

Login

Jetzt Abo abschliessen

Probe Abo

Kostenlos

Geniessen Sie für einen Monat kostenlos alle Vorzüge eines Premiumabos.

Premium

ab CHF 98.–/Jahr

Online

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Online-Beiträgen.

mit Papierrechnung ab 123.–

Premium Plus

ab CHF 170.–/Jahr

Online

Print

Uneingeschränkter Onlinezugang

Plus monatlich das gedruckte Magazin im Briefkasten.

mit Papierrechnung ab 195.–

Schweiz-UK: Handel mit Bio-Produkten bilateral geregelt

Der Handel mit Bio-Produkten zwischen der Schweiz und Grossbritannien soll weitergeführt werden. Dazu haben beide Länder eine Vereinbarung unterzeichnet.

(Bild: zVg)

Aufgrund des Austritts aus der EU hat das Vereinigte Königreich (UK) mit der Schweiz eine Vereinbarung unterzeichnet, die den Handel mit Bio-Produkten zwischen beiden Ländern neu regelt, schreibt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) in einer Mitteilung. Bisher war dies Bestandteil des Agrarabkommens zwischen der Schweiz und der EU. Gemäss dieser Vereinbarung werde das Vereinigte Königreich die Schweizer Bio-Gesetzgebung weiterhin als äquivalent anerkennen. Gleichzeitig anerkenne die Schweiz acht Zertifizierungsstellen an, die Produkte aus Grossbritannien als Bio, gemäss der EU-Bio-Gesetzgebung zertifizieren können. Die Vereinbarung sei Teil der «Mind the gap»-Strategie, mit der der Bundesrat die Kontinuität in der Beziehung der Schweiz zum UK sichern will. Sie erlaubt eine Fortführung des Handels mit Bio-Produkten zwischen den Parteien ohne Unterbruch. Die Bio-Äquivalenzvereinbarung soll bis zum 31.12.2022 gelten und anschliessend in eine langfristige Lösung überführt werden.

Eigenwerbung Veranstaltungen Eigenwerbung Veranstaltungen

Ähnliche Beiträge

Wichtige Nachricht verpasst?

Nicht wenn Du den kostenlosen Newsletter abonniert hast.