12.01.2023
Schweiz-UK: Handel mit Bio-Produkten bilateral geregelt
Der Handel mit Bio-Produkten zwischen der Schweiz und Grossbritannien soll weitergeführt werden. Dazu haben beide Länder eine Vereinbarung unterzeichnet.
(Bild: zVg)
Aufgrund des Austritts aus der EU hat das Vereinigte Königreich (UK) mit der Schweiz eine Vereinbarung unterzeichnet, die den Handel mit Bio-Produkten zwischen beiden Ländern neu regelt, schreibt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) in einer Mitteilung. Bisher war dies Bestandteil des Agrarabkommens zwischen der Schweiz und der EU. Gemäss dieser Vereinbarung werde das Vereinigte Königreich die Schweizer Bio-Gesetzgebung weiterhin als äquivalent anerkennen. Gleichzeitig anerkenne die Schweiz acht Zertifizierungsstellen an, die Produkte aus Grossbritannien als Bio, gemäss der EU-Bio-Gesetzgebung zertifizieren können. Die Vereinbarung sei Teil der «Mind the gap»-Strategie, mit der der Bundesrat die Kontinuität in der Beziehung der Schweiz zum UK sichern will. Sie erlaubt eine Fortführung des Handels mit Bio-Produkten zwischen den Parteien ohne Unterbruch. Die Bio-Äquivalenzvereinbarung soll bis zum 31.12.2022 gelten und anschliessend in eine langfristige Lösung überführt werden.