Suisse Garantie gilt seit dem 1. Januar 2021 auch für Tierfutter. (Symbolbild Pixabay)
Als wichtigste Anpassung im Zuge einer Weiterentwicklung des «Suisse Garantie Branchenreglements Fleisch» wurde dessen Geltungsbereich erweitert, schreibt die Branchenorganisation der Schweizer Fleischwirtschaft, Proviande,
in einer Mitteilung. So gelte Suisse Garantie bei Fleischprodukten seit dem 1. Januar 2021 neu auch Gelatine und Kollagen, für Speiseöle und tierische Fette sowie für Produkte für der Tierernährung. Damit könnten im Sinne der Vollverwertung auch die wertvollen Schlachtnebenprodukte aus Schweizer Produktion ausgelobt werden.
Der Vorstand der Agro-Marketing Suisse (AMS) hat eine aktualisierte Fassung des Dachreglements für die Garantiemarke Suisse Garantie genehmigt. Nebst der Erweiterung des Geltungsbereichs gilt zudem neu als Anforderung für QM Schweizer Fleisch und damit auch für die Auszeichnung mit Suisse Garantie, dass in der Schweiz verkaufte und eingesetzte Samendosen nicht von Klonen oder Tieren mit einem Klon in der zweiten Generation der Abstammung stammen dürfen. Genetikanbieter müssen die Einhaltung dieser Regelung bestätigen.