5

Um ohne Wartezeit zum Artikel zu gelangen, benötigen Sie ein Abonnement.

Bereits registriert oder Abonnent:in?

Login

Jetzt Abo abschliessen

Probe Abo

Kostenlos

Geniessen Sie für einen Monat kostenlos alle Vorzüge eines Premiumabos.

Premium

ab CHF 98.–/Jahr

Online

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Online-Beiträgen.

mit Papierrechnung ab 123.–

Premium Plus

ab CHF 170.–/Jahr

Online

Print

Uneingeschränkter Onlinezugang

Plus monatlich das gedruckte Magazin im Briefkasten.

mit Papierrechnung ab 195.–

Wursthersteller Herta vor Gericht

In Frankreich ist vor sieben Jahren ein kleiner Junge an einem Würstchen von Herta erstickt. Deswegen steht die Nestlé-Tochter nun wegen fahrlässiger Tötung im südwestfranzösischen Dax vor Gericht.

Das knapp dreijährige Kind erstickte im Sommer 2014 auf einem Campingplatz an einem Stück Knacki-Wurst, wie LZ-net mit Bezug auf die französische Agentur AFP schreibt. Die Eltern forderten daraufhin, dass klare und grosse Warnhinweise auf der Verpackung angebracht würden. Herta wie vor Gericht darauf hin, dass man die Verpackung ergänzt habe mit einem Hinweis, dass die Würstchen auch der Länge nach zerkleinert werden müssten. Die Urteilsverkündung wird für 8. Februar erwartet.  

Eigenwerbung Veranstaltungen Eigenwerbung Veranstaltungen

Ähnliche Beiträge

Wichtige Nachricht verpasst?

Nicht wenn Du den kostenlosen Newsletter abonniert hast.