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Nestlé will Aktionären frühzeitig Mitsprache bei Nachhaltigkeit einräumen

Nestlé will seinen Aktionären eine Mitsprache bei Nachhaltigkeitsthemen einräumen. Der Nahrungsmittelkonzern begrüsst entsprechende vorgesehene Gesetzesänderungen in der Schweiz.

(Bild Nestlé/zvg)

Diese machten voraussichtlich ab 2024 die nichtfinanzielle Berichterstattung und die Befragung der Aktionäre zu Nachhaltigkeits-Belangen erforderlich, schreibt der Konzern in einer Mitteilung vom Freitag. Er verpflichte sich dazu, mit der Überarbeitung der Statuten nicht bis 2024 zu warten. Um Doppelspurigkeiten zu vermeiden, will Nestlé aber bis Ende Jahr warten, um die Stossrichtung der entsprechenden Gesetzgebung berücksichtigen zu können.

Mit dem Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative, der nach Ablehnung der Initiative nun zum Tragen kommen wird, werden neue Pflichten zur nichtfinanziellen Berichterstattung eingeführt. Darin müssen Unternehmen Rechenschaft übe Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange ablegen sowie über die Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung der Korruption. Dieser Bericht bedarf unter anderem der Genehmigung des für die Genehmigung der Jahresrechnung zuständigen Organs, also der Generalversammlung.

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