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Schutz von Namen wie «Zuger Kirschtorte» wird einfacher

Schweizer Produzenten können geografische Angaben zu ihren Produkten international künftig einfacher schützen lassen - zum Beispiel «Zuger Kirschtorte», «Bündnerfleisch» oder «Tête de Moine». Das Parlament hat dem entsprechenden Abkommen zugestimmt.

Zuger Kirschtorte. (Bild Wikipedia)

Nach dem Ständerat hat am Mittwoch auch der Nationalrat dem Beitritt zur Genfer Akte des Lissabonner Abkommen einstimmig zugestimmt. Damit sollen bei Schweizer Produkten die geographischen Angaben einfacher und in mehreren Staaten gleichzeitig geschützt werden können. Heute müssen Schweizer Produzenten für den Schutz ihrer geografischen Angabe in jedem Staat einen separaten Antrag stellen.

Mit diesem Instrument könnten die Schweizer Produkte einfach und kostengünstig geschützt werden, sagte Kommissionssprecherin Sandra Locher Benguerel (SP/GR). Auch Justizministerin Karin Keller-Sutter hielt fest, dass das neue System unkompliziert und günstig sei. Es entstünden dem Bund und Kantonen keine Kosten und es brauche keine Anpassungen am bestehenden System.

Der Ständerat hat dem Vertrag bereits im vergangenen Herbst zugestimmt. Mit der Zustimmung beider Räte wird das Schweizer Markenschutzgesetz um einige Punkte ergänzt, etwa über die Registrierung, Berechtigungen und Regelungen für Gebühren und Kompetenzen.

Die Genfer Akte bedeutet eine Revision des Lissabonner Abkommens über den Schutz der Ursprungsbezeichnungen. Dieses wird von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) verwaltet. Anders als Frankreich, Italien, die Europäische Union und asiatische Staaten hat die Schweiz das Lissabonner Abkommen nicht ratifiziert.

Milchwirtschaftliches Museum

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