«Das Wasser in der Schweiz ist sauber, so soll es auch bleiben», sagt Bundespräsident Guy Parmelin an der heutigen Medienkonferenz. Erreicht werden soll das durch verschiedene Massnahmen, von denen heute ein erstes Verordnungspaket in die Vernehmlassung geht.
Die Gesetzesvorlage zum Bundesratsplan hatte das Parlament in seiner Frühlingssession verabschiedet (lesen Sie dazu den LID-Artikel «Kein Gegenvorschlag, aber eine Antwort»). Mit dem Massnahmenplan präsentiert der Bundesrat nun einen Vorschlag, wie dies auf Verordnungsstufe umgesetzt werden soll, wobei zunächst die Massnahmen im Landwirtschaftsrecht angegangen werden. Die Gesetzesvorlage umfasst auch das Chemikalien- und Gewässerschutzgesetz.
Eines der wichtigsten Ziele ist es, die mit dem PSM-Einsatz verbundenen Risiken bis 2027 um 50 Prozent zu reduzieren. So sollen künftig nur noch jene Betriebe Direktzahlungen erhalten, die keine Wirkstoffe «mit erhöhtem Risikopotenzial» einsetzen. Bundespräsident Parmelin nannte diesbezüglich das Herbizid Dimethachlor als Beispiel (eine vollständige Liste ist im Verordnungspaket im Anhang 1, Ziffer 6.1 aufgeführt).
Auch die Nährstoffverluste will der Bundesrat angehen: Stickstoff- und Phosphor-Verluste sollen bis 2030 um 20 Prozent reduziert werden. Um dies zu erreichen, soll unter anderem der Fehlerbereich von 10 Prozent, der aktuell bei der Berechnung der Düngerbilanz toleriert wird, abgeschafft werden.
«Die parlamentarische Initiative ist breiter, konkreter und geht daher auch über die Initiativen heraus», sagt BLW-Direktor Christian Hofer. So würden die kommenden Änderungen im Gewässerschutzgesetz alle betreffen. Ein zweites Verordnungspaket mit zusätzlichen Massnahmen wird zu einem späteren Zeitpunkt in die Vernehmlassung gehen.
Sämtliche Unterlagen sind auf der BLW-Website abrufbar.