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Nationalrat will die Schweizer Zuckerproduktion weiterhin stützen

Gegen den Willen des Bundesrates sowie von Grünen, FDP und GLP hat er dazu Änderungen im Landwirtschaftsgesetz beschlossen. Als nächstes geht es zum Ständerat.

Die Zuckerfabrik in Frauenfeld. (Bilder: zVg)

Der Nationalrat sprach sich am Montag mit 117 zu 66 Stimmen und bei 4 Enthaltungen dafür aus, heute befristete Beiträge an Bauern und Grenzschutz für Zucker gesetzlich zu verankern. Er folgte dabei der Mehrheit seiner Wirtschaftskommission (WAK-N).
Der Zuckerpreis in der EU sei stark gesunken, der Preis für Schweizer Zucker unter Druck, hatte die Mehrheit der Kommission ihre Vorlage begründet.
Angestossen hat diese der frühere Bauernverbandsdirektor und Nationalrat Jacques Bourgeois (FDP/FR), mit Blick auf die Abschaffung der Quotenregelung in der Europäischen Union. Die EU gab 2017 die Produktionsmengen frei und hob Exportbeschränkungen auf. Das brachte den Zuckerpreis in der Schweiz unter Druck.
Mindestgrenzschutz im Gesetz
Den Mindestgrenzschutz für Zucker will der Nationalrat bei mindestens 70 Franken pro Tonne belassen, dies aber neu im Landwirtschaftsgesetz verankern. Bis im kommenden September ist der Mindestgrenzschutz in einer Verordnung geregelt.
Im Gesetz festschreiben, allerdings nur für fünf Jahre und bis 2026, will der Nationalrat Einzelkulturbeiträge für Bauern, die Rüben zur Zuckerproduktion anbauen. Diese sollen weiterhin 2100 Franken pro Hektare und Jahr erhalten. Für biologisch oder nach IP-Richtlinien angebaute Rüben soll es einen Zuschlag von 200 Franken geben.
Die Vorlage geht nun an den Ständerat.

Milchwirtschaftliches Museum

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