28.09.2023
EU lässt gelben Mehlwurm als Lebensmittel zu
Die EU-Länder stimmten am 4. Mai einem Vorschlag der Europäischen Kommission zu, wonach der Verzehr von getrockneten gelben Mehlwürmern künftig erlaubt sein soll.
Die nun zugelassenen Mehlwürmer gelten als neuartiges Lebensmittel. Neuartige Lebensmittel sind Produkte, die vor dem 15. Mai 1997 in den Ländern der EU kaum konsumiert wurden. Die getrocknete Larve des Mehlkäfers Tenebrio molitor (Mehlwurm) darf als Ganzes oder gemahlen verkauft werden. Ausserdem kann sie als Zutat bis zu einem Anteil von 10 Prozent in verschiedenen Lebensmitteln, zum Beispiel Nudeln oder Keksen, eingesetzt werden.
Die Mehlwürmer sollen zu einem nachhaltigeren Lebensmittelsystem in der EU beitragen. Nachdem die EU-Staaten der Kommission nun grünes Licht für die Zulassung gegeben haben, wird die formelle Entscheidung der Brüsseler Behörde in den kommenden Wochen erwartet.
Da sich die Zulassung auf geschützte wissenschaftliche Daten stützt, gilt die Zulassung für die Dauer von fünf Jahren zunächst nur für das antragstellende französische Unternehmen. Nach Ablauf dieser Zeit dürfen Wettbewerber, die sich auf die Zulassung berufen wollen, den gelben Mehlwurm auch ohne Erlaubnis des Antragstellers vermarkten. Aufgrund einer Übergangsbestimmung dürfen ganze Insekten jedoch, sofern sie vor dem 01.01.2018 in der EU schon rechtmässig als Lebensmittel im Verkehr waren, weiterhin als Lebensmittel vermarktet werden, wenn für sie ein Zulassungsantrag als neuartiges Lebensmittel vor dem 01.01.2019 gestellt wurde. Für den gelben Mehlwurm sind diese Bedingungen erfüllt.