Die Waadtländer Schweinewurst Boutefas. (Bild Migros)
Die Gesuche zur Eintragung als geschützte Ursprungsbezeichnungen (GUB) hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) am Donnerstag im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht. Dank der Eintragung als GUB könnten der Ruf und die ausgezeichnete Qualität der beiden einzigartigen Produkte geschützt und Nachahmungen verhindert werden, schreibt das BLW in einer Mitteilung. Gegen die Eintragung können die Kantone sowie Personen, die ein schutzwürdiges Interesse nachweisen, innerhalb von drei Monaten Einsprache erheben.
Der Bezug des geräucherten Schinkens Jambon de la Borne (zu deutsch «Chämischinken») und der Wurstspezialität Boutefas zum Freiburger und Waadtländer Terroir sei eng und beruhe auf der traditionellen Schweineproduktion, die durch das spezifische Futter im geografischen Gebiet gewährleistet werde, heisst es in der Mitteilung weiter. Die Rezepte und das handwerkliche Geschick zur Herstellung des Jambon de la Borne und des Boutefas, fest in der jahrhundertealten Tradition verankert und immer noch lebendig, seien über die Jahrhunderte in den Landfamilien und unter den Metzgermeistern und -lehrlingen weitergegeben worden, was die authentische Qualität der Produkte und deren Fortbestand gewährleistet habe.
Das Schweizer
«Register der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben» umfasst derzeit 40 Eintragungen, davon 23 geschützte Ursprungsbezeichnungen (GUB) und 17 geschützte geografische Angaben (GGA).