(Symbolbild Pixabay)
Ab 1. Januar 2022 müssen die Konditionen im Milchkauf (Mengen und Preise) zwingend jeden Monat für das A- und B-Segment einzeln bis spätestens am 20. des Vormonats jedem Lieferanten bekannt gegeben werden. Diese Änderung des Reglements Standardvertrag und Segmentierung haben die Delegierten der Branchenorganisation Milch (BOM) an der schriftlich durchgeführten Delegiertenversammlung einstimmig genehmigt. Die Delegierten hätten dieser Anpassung im Wissen darüber zugestimmt, dass damit eine vom Vorstand beschlossene Erhöhung des B-Richtpreises ab 1. Juli 2021 verbunden ist, heisst es in einer Mitteilung der BOM. Die Anpassung des Reglements bedeute eine weitere Verschärfung der bereits heute bestehenden Pflicht zur Transparenz über die Milchpreise für den kommenden Monat.
Im Vorfeld wurde diskutiert, ob man diese Preis- und Mengenvereinbarung auf drei Monate ausdehnen sollte. Man habe diese Idee aber verworfen, heisst es weiter, weil man sich einig gewesen sei, dass derart lange Fristen keine Verbesserung des Preises brächten, sondern im Gegenteil eine Verschlechterung.
Der Entscheid der Delegierten bedeute auch eine Absage an die von politischer Seitegeforderte Freiwilligkeit der B-Milch, heisst es weiter. Die Freiwilligkeit der B-Milch würde das Erfolgsmodell der Segmentierung gefährden und hätte auch das Ende der A-Milch zur Folge. Deshalblehnten auch die Milchproduzenten innerhalb der BO Milch diese Forderung geschlossen ab, wie es in der Mitteilung heisst.
Gesuch um Verlängerung der Allgemeinverbindlichkeit
Die Delegierten der BO Milch haben sich ausserdem dafür ausgesprochen, dem Bundesrat ein Gesuch um Verlängerung der Allgemeinverbindlichkeit zu stellen. Die bestehende Allgemeinverbindlichkeit läuft Ende dieses Jahres ab. Mit einer Allgemeinverbindlichkeit wird laut Mitteilung sichergestellt, dass alle Akteure im Milchmarkt die gleichen Regeln haben. Damit soll verhindert werden, dass allfällige Trittbrettfahrer ausserhalb der BO Milch nicht von einem künstlichen Marktvorteil profitieren könnten.
Die Altersguillotine bleibt
Nicht unterstützt haben die Delegierten einen Antrag des Vorstands für eine Statutenanpassung. In den Statuten ist explizit festgehalten, dass die Wiederwahl eines Vorstandsmitglieds nicht möglich ist, wenn die Person das Pensionsalter erreicht hat. Der Vorstand schlug vor, diese strenge Formulierung etwas zu flexibilisieren. Damit wäre eineWiederwahl möglich gewesen, falls eine Person nach wie vor in ihrem Unternehmen oder ihrer Organisation aktiv ist. Diese Anpassung hat das notwendige Quorum bei denDelegierten nicht erreicht, wie die BOM mitteilt. Damit war die Wiederwahl von Markus Willimann (Vizepräsident)und von Hanspeter Kern (Vorstandsmitglied) nicht mehr möglich.
Neuer Hochdorf-Vertreter im Vorstand
Die anderen 16 zur Wiederwahl stehenden Vorstandsmitglieder sowie die 8 Suppleanten sind für die Amtsperiode bis zum Frühjahr 2025 bestätigt worden. Für den zurückgetretenenHochdorf-Vertreter Werner Schweizer ist Cemil Klein neu in den Vorstand gewählt worden. Cemil Klein ist seit dem 1. Januar 2021 bei Hochdorf Leiter Milchbeschaffung und Agrarpolitik. Die Liste der Vorstandsmitglieder ist auf der
Homepage der BO Milch abrufbar.
Alle weiteren Geschäfte wurden durch die Delegierten ohne Gegenstimme genehmigt. Es handelte sich dabei um die statuarischen Geschäfte wie die Abnahmen des Jahresberichts 2020, der konsolidierten Jahresrechnung 2020 mit dem Bericht der Revisionsstelle und die Wahl der Revisionsstelle Engel Copera für die Periode 2021 und 2022.