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Mehr Transparenz bei Schlachtbetrieben

In den letzten Jahren hat sich beim Schlachten einiges für die Tiere verbessert. Dennoch bestehe noch Handlungsbedarf, hiess es an einer Tagung des Schweizer Tierschutzes STS.

Auch ein möglichst stressfreier und schonender Transport ist entscheidend. (Symbolbild lid)

Es gebe Metzgereibetriebe, die viel unternommen hätten, den letzten Gang der Tiere so stressarm wie möglich zu machen, aber auch solche, die diesbezüglich nichts getan hätten, führt Cesare Sciarra, Geschäftsführer des STS-Kompetenzzentrums Nutztiere, aus. Mehr Kommunikation und Transparenz der Schlachtbetriebe sollen sichtbar machen, wo die Vorreiter und wo die Nachzügler hinsichtlich des Tierschutzes zu finden seien.
Prüfverfahren für Betäubungsgerät gefordert
Der Kontrolldienst des Schweizer Tierschutz STS führt seit vielen Jahren Schlachthofaudits in Zusammenarbeit mit Label-Organisationen im In- und Ausland durch. Sie dienen der Beurteilung und Verbesserung einer tierschutzkonformen Schlachtung, denn eine nicht korrekte Betäubung kann zu viel Tierleid führen. Die Elektrobetäubung (siehe Textbox) ist eine sehr komplexe Betäubungsmethode, bei der viele Faktoren stimmen müssen, hält Milena Burri, verantwortlich für Transport und Schlachtung beim STS-Kompetenzzentrum Nutztiere, fest. Die Audits deckten Mängel bei den Elektrobetäubungsgeräten auf. Diese waren teilweise zu schwach, schlecht gewartet oder falsch eingestellt. Durch die Anschaffung neuer Geräte und die Schulung der Mitarbeiter liess sich dank der Audits viel verbessern, hält Burri fest. Da nicht alle auf dem Markt befindlichen Elektrobetäubungsanlagen den Qualitätsanforderungen genügten, empfiehlt Burri ein Prüf- und Bewilligungsverfahren solcher Geräte.
Genügt Selbstkontrolle?
Eine Schlachthofanalyse des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) im Jahre 2019 bestätigte die vom STS festgestellten Mängel.. Dass das BLV diese Missstände mittels Selbstkontrolle der Betriebe verbessern möchte, kritisiert Katerina Stoykova von der Stiftung für das Tier im Recht (TIR). Wegen der enormen Qualen, die eine falsche Betäubung oder das Entbluten zur Folge habe, sei dies keine angemessene Lösung.
Die geringe Zahl an jährlichen Strafverfahren bei Schlachtungen – zwischen zwei im Jahre 2015 und 18 im Jahre 2019 - sieht die Juristin als Beweis dafür, dass die meisten Tierschutzdelikte an Schlachttieren nicht gemeldet würden. Oft würden die Fälle bagatellisiert, das heisst die Vergehen würden als Übertretung von Vorschriften und nicht als eigentliche Tierquälerei geahndet. Meistens würden bedingte Geldstrafen ausgesprochen, obwohl das Tierschutzgesetz Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren vorsehe. Oft fehlten nicht nur Beweise, sondern das Gericht anerkenne illegal erlangte Tatbestände, zum Beispiel versteckte Aufnahmen auf fremden Grundbesitz, nicht als Beweismaterial. Die Juristin empfiehlt deswegen eine obligatorische Videoüberwachung an den neuralgischen Orten der Schlachtung, wie sie in England per Gesetz vorgeschrieben ist (siehe «Mehr zum Thema»).
Fleischverarbeiter übernimmt Verantwortung
Dass auch Grossmetzgereien einen Beitrag zu mehr Tierwohl beim Schlachten leisten können, zeigt Aurelia Zimmermann, Tierwohlexpertin bei der Micarna SA, an zwei Beispielen. Im eigenen Schweineschlachtbetrieb wurde weit über das gesetzliche Minimum hinaus in eine Videoüberwachung, eine automatische Entblutekontrolle und in Forschung zur Optimierung der Prozesse investiert. Zudem können Tierschutz-Kontrolleure jederzeit unangemeldet die Schlachtung überprüfen. Dies im Wissen, dass die dort verwendete CO2-Betäubung langfristig keine Zukunft hat. Ein tierwohlzertifiziertes Pferdefleisch-Importprogramms der Migros ist ein gutes Beispiel dafür, dass auch für Fleischimporte Schweizer Schlachtstandards möglich sind.
Einfache Lösungen könnten helfen
Nicht nur Fehler beim Betäuben und Entbluten sind tierschutzrelevant, sondern auch das „Handling“ der Tiere vor dem Schlachten, namentlich das Treiben der Tiere zur Tötungsbucht. Tiere wollen oft nicht weitergehen. Das liege nicht daran, dass Tiere wüssten, was mit ihnen geschehe, erklärte Temple Grandin, eine bekannte Tierverhaltensforscherin von der Colorado State University in den USA. Es komme auf die Umgebung und den Umgang mit ihnen an. Als Autistin kann Grandin die Umgebung gleichsam aus den Augen der Tiere betrachten. Es seien oft kleine Dinge, auf die Tiere reagierten und die dem Menschen gar nicht auffielen, zum Beispiel Schattenwürfe, Reflexionen von Metallwänden, Zugluft oder Gegenstände, die auf dem Boden lägen. Solche Dinge lassen sich oft ohne grosse Investitionen leicht vermeiden.
Hoftötung als tierfreundliche Nische - aber nicht überall möglich
Eine Alternative zur Tötung der Tiere im Schlachthof ist die Tötung auf dem Hof. Sie bietet die Möglichkeit, Tiere transport- und stressfrei zu töten, ohne jegliche Einwirkungen, wie Mischa Hofer, Geschäftsführer der Platzhirsch Hofschlachtungen GmbH in Lützelflüh, ausführt. Das Rind begibt sich selbständig auf die Fangplattform mit Selbstfanggitter, wo ihm der Landwirt Futter anbietet. Während es frisst, betäubt es Hofer mit einem Bolzenschuss. Das Rind fällt auf der Fangplattform um, welche auf einer Schiene innerhalb weniger Sekunden in den Anhänger gezogen wird. Dort wird das bewusstlose Tier gestochen und entblutet, das Blut wird in einer Wanne aufgefangen. Nicht alle Tiere können so getötet werden, ist sich Hofer bewusst. Doch sei die Nachfrage nach Fleisch aus einer solchen tierschonenden Hoftötung gross.

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