Einfacherer Schutz für Zuger Kirschtorte oder Tête de Moine
Produkte mit geografischen Angaben können bald einfacher geschützt werden. Der Bundesrat hat beschlossen, die Genfer Akte des Lissabonner Abkommens auf dieses Datum hin in Kraft zu setzen.
Schweizer Unternehmen können ab dem 1. Dezember 2021 geografische Angaben in ihren Produkten einfacher schützen. Der Bundesrat hat beschlossen, die Genfer Akte des Lissabonner Abkommens auf dieses Datum hin in Kraft zu setzen.
«Zuger Kirschtorte», «Bündnerfleisch» oder «Tête de Moine» können mit der Ratifizierung dieses Vertrags in mehreren Staaten gleichzeitig zeitlich unbefristet geschützt werden. Heute müssen die Produzenten in jedem Staat einzeln einen Antrag für den Schutz stellen.
Die internationale Registrierung von schweizerischen Bezeichnungen durch das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) ist kostenlos. Das Parlament stimmte dem Vertrag in der Frühjahrssession zu.