Es soll mehr Transparenz in die Produktion, die Verarbeitung und den Verkauf von Schweizer Brot gebracht werden. Dies schreibt der Verein Schweizer Brot (VSB) in einer Medienmitteilung. Dafür bringt der VSB, der sich aus dem Schweizerischen Getreideproduzentenverband (SGPV), dem Dachverband Schweizerischer Müller (DSM), dem Schweizerischen Bäcker-Confiseurmeister-Verband (SBC) und Akteuren des Schweizer Detailhandels zusammensetzt, die neue Marke «Schweizer Brot». Diese soll es den Konsumentinnen und Konsumenten ermöglichen, sich beim Einkauf bewusst für einheimische Produkte zu entscheiden.
Um die Marke Schweizer Brot auf den Verpackungen platzieren zu können, müssen gemäss VSB vier Voraussetzungen erfüllt sein.
• 80 Prozent der Rohstoffe müssen aus der Schweiz stammen, als Basis gilt mindestens Suisse Garantie-Qualität.
• Die Garantiemarke Suisse Garantie wird bis Ausgang Sammelstelle verwendet.
• Die Verarbeitung muss zu 100 Prozent in der Schweiz erfolgen.
• Der Produkteumfang gilt für: Brot (Normal-/Spezialbrot), Kleinbrot (z.B. Weggli, Gipfeli, Bürli, Semmeli, Nussbrötli) und Sandwichbrot
Die Marke darf von den Mitgliedern des Vereins Schweizer Brot (VSB) eingesetzt werden. Auch Produzenten und Verarbeiter ohne Mitgliedschaft können auf Antrag und nach einem Autorisierungsverfahren die Kennzeichnung und Bewerbung von Schweizer Brot einsetzen.
Damit soll auch gegen die steigenden Importe von Back- und Konditoreiwaren angegangen werden. Nachdem der Bundesrat und Parlament im Frühling 2021 der Einführung einer Deklarationspflicht des Herkunftslandes für Brote, Kleinbrote und Sandwichbrote zugestimmt haben, komme jetzt so noch mehr Transparenz in die Produktion und den Handel von Brot, schreibt der VSB weiter.
Wie die Markennutzung beantragen?
Nach der Registrierung prüft der Verein Schweizer Brot den Antrag und autorisiert die Interessenten.